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Anpassung der EU-Schwellenwerte zum Vergaberecht für den 01.01.2020 veröffentlicht

11.11.2019

Im Oktober 2019 hatte die Kommission angekündigt, dass die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge zum 01.01.2020 turnusgemäß angepasst werden. Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Die geänderten Schwellenwerte wurden am 31.10.2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten ab dem 01.01.2020.

Die alle zwei Jahre vorgenommene Anpassung der EU-Schwellenwerte erfolgt vor dem Hintergrund, dass diesen die Schwellenwerte des Government Procurement Agreement (GPA) zugrundeliegen, die von der EU beachtet werden müssen und im Rahmen dieses internationalen Abkommens nicht in Euro, sondern in Sonderziehungsrechten ausgedrückt werden. Die Sonderziehungsrechte bilden eine vom Internationalen Währungsfonds geschaffene künstliche Währungseinheit, deren Kurs nicht mit dem Euro identisch ist und sich wie auch der Kurs des Euro laufend ändert.

Um die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge in gewissen Abständen an diejenigen des GPA anzupassen, werden die EU-Schwellenwerte alle zwei Jahre an die Sonderziehungsrechte angepasst. Die Anpassung erfolgt in Abhängigkeit von den Kursveränderungen der Sonderziehungsrechte gegenüber dem Euro.
Im Einzelnen werden die neuen, angepassten Schwellenwerte wie folgt lauten:

Richtline für klassische öffentliche Auftraggeber (Richtlinie 2014/24/EU, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2019/1828 der Kommission vom 30.10.2019):
Bauleistungen:
5.350.000 € (statt bisher 5.548.000 €)

Liefer-/Dienstleistungen:
214.000 € (statt bisher 221.000 €)

zentrale Regierungsdienststellen:
139.000 € (statt bisher 144.000 €)

Sektorenrichtlinie (Richtlinie 2014/25/EU, geändert durch Delegierte Verord-nung (EU) 2019/1829 der Kommission vom 30.10.2019) und Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (Richtlinie 2009/81/EG, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2019/1830 der Kommission
vom 30.10.2019):
Bauleistungen:
5.350.000 € (statt bisher 5.548.000 €)

Liefer-/Dienstleistungen:
428.000 € (statt bisher 443.000 €)

Konzessionsrichtlinie (Richtlinie 2014/23/EU, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2019/1827 der Kommission vom 30.10.2019):
5.350.000 Euro (statt bisher 5.548.000 Euro)

  Quelle: www.forum-vergabe.de


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