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Anpassung der EU-Vergabeschwellen ab 2024: Neue Grenzwerte für öffentliche Ausschreibungen

07.12.2023

Zum 1. Januar 2024 treten in der EU neue Schwellenwerte für öffentliche Vergabeverfahren in Kraft, die maßgeblich die Auftragsvergabe in Deutschland beeinflussen werden.

 

Eu Europäische Union Flagge

 

Bedeutende Änderungen in der öffentlichen Auftragsvergabe

Ab dem 1. Januar 2024 gelten in der EU angehobene Schwellenwerte für öffentliche Vergabeverfahren. Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf die Vergabepraxis der öffentlichen Hand in Deutschland aus, die jährlich Aufträge in Milliardenhöhe vergibt.

Die neuen Schwellenwerte im Überblick

Die Anpassung der EU-Schwellenwerte betrifft verschiedene Bereiche der öffentlichen Auftragsvergabe:

1. Klassische öffentliche Aufträge: Bei Bauleistungen steigt der Schwellenwert auf 5.538.000 Euro, bei Liefer-/Dienstleistungen auf 221.000 Euro und für zentrale Regierungsdienststellen auf 143.000 Euro.
2. Sektorenrichtlinie: Hier erhöht sich der Schwellenwert bei Bauleistungen auf 5.538.000 Euro und bei Liefer-/Dienstleistungen auf 443.000 Euro.
3. Konzessionsrichtlinie: Einheitlicher Schwellenwert von 5.538.000 Euro.
Es ist wichtig zu beachten, dass alle genannten Beträge Netto-Werte sind und die Umsatzsteuer nicht inkludieren.

Direkte Geltung der EU-Vorschriften in Deutschland

Die Umsetzung dieser Änderungen durch den deutschen Gesetzgeber ist nicht erforderlich, da die EU-Vorschriften direkt in den Vergabeverordnungen Anwendung finden. Diese Schwellenwerte bleiben bis zum 31. Dezember 2025 gültig.

Bedeutung der Schwellenwerte für Auftraggeber

Für Auftraggeber sind die Schwellenwerte entscheidend für die Schätzung des Auftragswerts vor Beginn eines Vergabeverfahrens. Überschreitet der Netto-Auftragswert die relevanten Schwellenwerte, ist ein europaweites Vergabeverfahren notwendig.

  Quelle: https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/neue-schwellenwerte-fuer-eu-vergaben-ab-2024


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