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Anpassung der Schwellenwerte für EU-Vergaben ab 1.1.2014

11.11.2013

Ab dem 1.1.2014 gelten neue Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren: Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind dann EU-weit auszuschreiben, wenn das Auftragsvolumen den Betrag von 207.000 € erreicht oder übersteigt (bis 31.12.2013 liegt dieser Wert noch bei 200.000 €).

Im Sektorenbereich steigt der Wert von 400.000 € auf 414.000 €.

Für Bauaufträge gilt ab 1.1.2014 der Schwellenwert von 5.186.000 € (bislang: 5 Mio €).

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