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Antikorruptionsklausel im Bauvergabehandbuch des Bundes ergänzt

26.11.2013

Die Antikorruptionsklausel, die vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung bei der Aktualisierung des Vergabe- und Vertragshandbuches für Bauleistungen (VHB) in die Zusätzlichen Vertragsbedingungen eingeführt wurde, ist mit Erlass vom 11. September 2013 um eine Bagatellregelung ergänzt worden. Außerdem werden die Voraussetzungen des Rücktritts sowie der Kündigung bei wettbewerbswidrigem Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter näher erläutert. Damit sollen Missverständnisse und Unklarheiten beseitigt werden. Sie finden den Erlass und die Anlage auf der Plattform des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). 

  Quelle: HK Hamburg


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