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Arbeiten in Altersteilzeit

18.01.2019

Mehr vom Leben mit weniger Verdienst

Bis zum 67. Lebensjahr Vollzeit zu arbeiten, klingt für die meisten Menschen nicht verlockend. Doch wer 1964 oder später geboren wurde, wird sich mit dem Gedanken anfreunden müssen. Aber es gibt Alternativen: Viele Arbeitgeber ermöglichen es Mitarbeitern, die älter als 55 Jahre sind, in Altersteilzeit zu gehen. Das heißt, die verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente wird halbiert, um den Arbeitnehmern den Übergang in die Rente zu erleichtern und die Position gleitend mit jüngeren Kollegen zu besetzen. Da gleichzeitig der Stundenlohn um mindestens 20 Prozent erhöht werden muss, reduziert sich das Einkommen nicht so stark wie die Arbeitszeit – was vielen Mitarbeitern die Entscheidung erleichtert. Sie können so langsam und abgestuft in den Ruhestand „gleiten“, das Unternehmen hat genug Zeit, jüngeren Nachwuchs für die freiwerdende Stelle auszubilden. Prinzipiell stehen für Altersteilzeit zwei Modelle zur Verfügung. Beim Kontinuitätsmodell reduziert sich die Arbeitszeit während der gesamten Altersteilzeit. Meist wird jedoch das sogenannte Blockmodell genutzt.

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Wer ab dem 55. Lebensjahr beruflich kürzer treten möchte, kann Altersteilzeit in Anspruch nehmen.

Foto: Boggy/Fotolia/randstad

Hierzu Petra Timm, Presssprecherin des Personaldienstleisters Randstad Deutschland: „Beim Blockmodell wird die Altersteilzeit in zwei gleiche Phasen unterteilt: In der Arbeitsphase arbeitet der Angestellte normal weiter, bekommt aber weniger Lohn. Darauf folgt die Freistellungsphase, in der nicht mehr gearbeitet, aber der Lohn weitergezahlt wird.“ Wichtig für Arbeitgeber: für das Blockmodell ist eine Insolvenzsicherung verpflichtend, damit das Wertguthaben, das während der Arbeitsphase aufgebaut wird auch dann noch verfügbar ist, wenn das Unternehmen während der Freistellungphasen insolvent werden sollte. Arbeitnehmer, die während der Altersteilzeit ihre Finanzen aufbessern möchten, können monatlich nicht mehr als 450 Euro dazu verdienen. Und: die Arbeit darf die Interessen des Arbeitgebers nicht verletzten, wenn beispielsweise für die Konkurrenz oder einen Kunden gearbeitet wird. Um hier keine Probleme zu bekommen, empfiehlt sich immer ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber. 

  Quelle: txn.


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