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Auch kleinste Kommunen sollen Wärmepläne vorlegen

01.08.2023

Die geplante kommunale Wärmeplanung in Deutschland sieht vor, dass auch kleinste Kommunen künftig Wärmepläne vorlegen müssen.

 

Heizkörper

 

Das Bauministerium plant, kleinste Kommunen zur Vorlage von Wärmeplänen zu verpflichten, um klimafreundlicheres Heizen zu fördern. Laut einem aktualisierten Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sollen diese Pläne ein halbes Jahr früher als bisher angenommen vorgelegt werden müssen. Das Vorhaben ist bereits mit dem Wirtschaftsministerium abgestimmt. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern haben bis Mitte 2026 Zeit, alle anderen Kommunen müssen ihre Wärmepläne bis zum 30. Juni 2028 vorlegen.

Klimafreundliches Heizen im Fokus

Das Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, für mehr Klimaschutz beim Heizen zu sorgen. Jede Kommune soll angeben, wo sie Fernwärme-Versorgung plant, Nahwärme mit Biomasse oder Wasserstoffnetze aufbauen will. Damit erhalten Eigentümer Informationen darüber, ob sie auf alternative, klimafreundliche Heizlösungen wie Wärmepumpen setzen müssen.

Verknüpfung mit Gesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen

Das Gesetz für kommunale Wärmeplanung ergänzt das umstrittene Gesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen. Erst wenn eine solche Wärmeplanung vorliegt, müssen Eigentümer beim Austausch ihrer alten Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Für Neubaugebiete gilt diese Pflicht bereits ab 2024.

Erweiterung der Verpflichtung auf kleinere Gemeinden

Ursprünglich war die Wärmeplanung nur für Orte mit mehr als 10.000 Einwohnern vorgesehen, nun sollen auch etwa 9190 kleinere Gemeinden verpflichtet werden. Um diese nicht zu überfordern, plant Bauministerin Klara Geywitz vereinfachte Verfahren und Kooperationen benachbarter Kommunen bei der Planerstellung. Gebiete, in denen kein Wärme- oder Wasserstoffnetz realisiert werden kann, sollen pauschal benannt werden.

Finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Kommunen finanziell bei der Erstellung der Wärmepläne zu unterstützen. Allerdings bezieht sich die Unterstützung nur auf die Planerstellung und nicht auf die Umsetzung, beispielsweise den Aufbau von Fernwärmenetzen.

Fortgeschrittene Planungen in einigen Bundesländern

Bereits jetzt arbeiten rund 400 Kommunen deutschlandweit an einer Wärmeplanung, wobei Baden-Württemberg mit etwa 200 Kommunen Vorreiter ist. In Ländern wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen, in denen bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung besteht, sind ebenfalls viele Gemeinden bereits weit fortgeschritten. Etwa ein Dutzend Kommunen hat ihre Wärmepläne sogar schon abgeschlossen.

Anpassung der Ziele für Wärmenetze aus erneuerbaren Energien

Ursprünglich sollte bis 2030 die Hälfte der Fernwärme und anderer Wärmenetze aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Dieses Ziel wird nun gelockert, sodass bis 2030 ein Anteil von 30 Prozent erneuerbaren Energien vorgeschrieben wird, der bis 2040 auf 80 Prozent ansteigt. Die Klimaneutralität bis 2045 bleibt davon unberührt.

Weitere Schritte und Abschluss des Gesetzentwurfs

Das Bauministerium holt nun Stellungnahmen der Länder, kommunalen Spitzenverbände und Energieversorger ein, um die Umsetzbarkeit der Vorgaben zu prüfen. Auch die Zustimmung anderer Ministerien ist erforderlich. Anschließend kann der Entwurf im Kabinett beschlossen und im Bundestag behandelt werden. Die Vorgabe ist, diesen Prozess bis Jahresende abzuschließen.

  Quelle: https://allgemeinebauzeitung.de/abz/ministerium-auch-kleinste-kommunen-sollen-waermeplaene-vorlegen-51374


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