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Ausgaben für Flächenankäufe fast verdoppelt – Jahresbericht 2022 der Kommission für Bodenordnung

15.05.2023

Die Kommission für Bodenordnung hat im vergangenen Jahr über Grundstücksgeschäfte von 447 Mio. Euro entschieden und die Ausgaben für Flächenankäufe fast verdoppelt.

Die Kommission für Bodenordnung in Hamburg hat im vergangenen Jahr über Grundstücksgeschäfte im Wert von insgesamt 447 Millionen Euro entschieden, was im Vergleich zum Vorjahr (290 Millionen Euro) einer Steigerung entspricht. Der Jahresbericht 2022 der Kommission für Bodenordnung wurde vom Senat beschlossen. Die Ausgaben für Flächenankäufe und die Ausübung von Vorkaufsrechten haben sich fast verdoppelt und betragen 225 Millionen Euro.


Strategisches Ziel der Stadt Hamburg: Ankauf von Flächen


Finanzsenator Dr. Andreas Dressel betont, dass es das strategische Ziel der Stadt Hamburg sei, die städtische Eigentumsquote durch gezielte Ankäufe zu erhöhen. Die Bilanz der Kommission für Bodenordnung aus dem letzten Jahr unterstreiche das eindrucksvoll. Dressel bedankt sich bei den Kolleginnen und Kollegen sowie den ehrenamtlichen Mitgliedern der Kommission für ihren Beitrag zur neu ausgerichteten Bodenpolitik Hamburgs. Die Beschlüsse der Kommission unterstützen die vorausschauende Stadtentwicklung zum Wohle der Stadt und für die Zukunft Hamburgs.


Ankauf von Flächen für Stadtentwicklung und Naturschutz


Der vermehrte strategische Ankauf von Flächen oder die Ausübung gesetzlicher Vorkaufsrechte sichert bedeutsame Flächen für die Stadtentwicklung Hamburgs. Die Stadt hat ca. 30 Hektar Perspektivflächen mit einem Wert von rd. 194 Mio. Euro erworben, um unter anderem die ScienceCity Bahrenfeld und die Mitte Wilhelmsburgs zu entwickeln sowie das Magistralkonzept in Altona voranzutreiben. Für weitere 2 Mio. Euro sollen rd. 31 ha für den Landschafts- und Naturschutz angekauft werden, um den Bestand und Lebensraum wildlebender Pflanzen und Tiere langfristig zu sichern und den Biotopverbund zu verbessern.


Verkauf von Flächen und Bestellung von Erbbaurechten für Wohngrundstücke


Neben dem Ankauf von Flächen stimmte die Kommission dem Verkauf von Flächen oder der Bestellung von Erbbaurechten an Wohngrundstücken zu. Dies ermöglicht den Bau von rund 1.650 Wohneinheiten, davon 1.300 Wohnungen in der HafenCity. 40 Prozent aller Wohnungen sind dem öffentlich geförderten Wohnungsbau und 9 Prozent Wohngemeinschaften vorbehalten. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem die Kommission dem Verkauf von Flächen für den Bau von 1.090 Wohneinheiten zustimmte, bedeutet dies eine Steigerung von rd. 50 Prozent.


Hintergrundinformationen zur Kommission für Bodenordnung


Die Kommission für Bodenordnung in Hamburg entscheidet über die Grundstücksgeschäfte der Stadt und besteht aus einer Vorsitzenden, acht ehrenamtlichen Mitgliedern, die von der Bürgerschaft und den Bezirksversammlungen gewählt werden, sowie zwei Mitarbeitern der Verwaltung, die vom Senat bestellt werden. Die Kommission ist ein nicht-öffentlicher Verwaltungsausschuss und tagt vertraulich. Die Beschlüsse der Kommission ermächtigen die Verwaltung, die Grundstücksgeschäfte in dem beschlossenen Rahmen abzuschließen, verpflichten sie aber nicht. Daher gibt der Jahresbericht der Kommission für Bodenordnung in der Regel nur die Beschlusslage des Berichtjahres, nicht aber deren Umsetzung, wieder.

  Quelle: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/17096688/2023-05-02-fb-bilanz-kommission-fuer-bodenordnung/


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