zurück

Auslobung „Auszeichnung vorbildlicher Bauten in NRW 2015“

01.04.2015

Vorbildliche Bauwerke müssen heute unter gestalterischen, technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten richtungsweisende Ansätze für die Bauaufgaben der Zukunft bieten. Unter diesem Leitgedanken zeichnet das NRW-Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr in Kooperation mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen alle fünf Jahre vorbildliche Bauten in Nordrhein-Westfalen aus – so auch in diesem Jahr. Bauherrinnen und Bauherren sowie Architektinnen und Architekten sind ab sofort dazu aufgerufen, Bauwerke vorzuschlagen, die nach ihrer Einschätzung außerordentliche Qualität und Innovationskraft besitzen.

Die „Auszeichnung vorbildlicher Bauten in NRW“ bildet aufgrund ihrer Breitenwirkung seit 35 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Baukultur in unserem Land. Prämiert werden Gebäude und Anlagen, die in besonderer Weise am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung unserer gebauten Umwelt orientiert sind und die Kreativität und Bedarfsgerechtigkeit in sich vereinen. Die Bauwerke sollen auf diese Weise einen Beitrag zum Städtebau und zu einer zukunftsfähigen Quartiersentwicklung leisten.

Die Objekte müssen in NRW liegen und in den vergangenen fünf Jahren fertig gestellt worden sein. Ausgezeichnet werden können alle Arten von Bauten: Wohnungsbauten und Siedlungen, Kultur- und Bildungsbauten, Büro- und Gewerbebauten sowie öffentliche Bauten. Bei den Bauaufgaben kann es sich um Neubauten, aber auch um Maßnahmen im Bestand handeln.

Um die Auszeichnung können sich Bauherren und Mitglieder einer Architektenkammer (Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner) als Entwurfsverfasser in beiderseitigem Einvernehmen bewerben. Es entscheidet eine unabhängige Jury, die bis zu 30 Bauten auszeichnen kann. Die Auszeichnung erfolgt Ende November 2015 durch die Verleihung einer Urkunde und einer Gebäudeplakette im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung. Außerdem werden die ausgezeichneten Objekte in einer Broschüre und einer Ausstellung dokumentiert und öffentlich präsentiert.

Abgabetermin: Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 24. April 2015 bei der Architektenkammer NRW (Zollhof 1, 40221 Düsseldorf) eingereicht werden.

  Quelle: www.aknw.de


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare