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Ausschreibungsergebnisse für Solaranlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden und Biomethananlagen

21.01.2022

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte die Zuschläge der technologiespezifischen Ausschreibungen für Solarenergie auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden (Solarausschreibungen des zweiten Segments) und Biomethan zum Gebotstermin 1. Dezember 2021.

Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments

Die zweite Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit einer installierten Leistung über 300 Kilowatt wurde stark angenommen und ähnlich wie in der ersten Runde ist die erste Runde deutlich überzeichnet. Bei einem Gebotsvolumen von 150 MW wurden 209 Gebote mit einem Volumen von 233 MW abgegeben. 136 Gebote mit einem Volumen von 154 MW wurden bezuschlagt.

Aus regionaler Sicht wurden Zuschläge hauptsächlich in Sachsen-Anhalt (34 MW verteilt auf 25 Gebote), Brandenburg (22 MW verteilt auf 32 Gebote) und Niedersachsen (25 MW verteilt auf 16 Gebote) vergeben. Die Gebotswerte der Siegerpakete lagen zwischen 5,70 ct/kWh und 8,28 ct/kWh (Vorrunde: 5,35 ct/kWh bis 7,89 ct/kWh). Die mengengewichtete durchschnittliche Zuteilung beträgt 7,43 ct/kWh und ist damit gegenüber der Vorrunde (6,88 ct/kWh) deutlich gestiegen. 38 Gebote musste aufgrund eines Formfehlers aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.

Ausschreibung für Biomethananlagen

Erstmals hat die Bundesnetzagentur eine Ausschreibung für Biomethananlagen veröffentlicht, die in der Branche auf gute Resonanz gestoßen ist.

In diesem Ausschreibungsverfahren können Gebote für neue Biomethan-Kraftwerke mit einer installierten Leistung von 151 Kilowatt bis 20 Megawatt abgegeben werden. Die Ausschreibungsbedingungen entsprechen weitgehend denen der Biomasseausschreibung, wobei Bestandsanlagen von der Teilnahme an der biologischen Ausschreibung ausgeschlossen sind. In dieser ersten Ausschreibungsrunde wurden Angebote für entsprechende Vorabgenehmigungsprojekte sowie Angebote für Projekte im Norden eingericht.

Bei einem Gebotsvolumen von 150 MW wurden 21 Gebote mit einem Volumen von 148 MW abgegeben. Dies führt nur zu einer kleinen Unterzeichnung. Alle abgegebenen Gebote konnten angenommen werden, es wurden keine Gebote ausgeschlossen.

Die Gebotswerte der Gebote mit Zuschlag beträgt 16,88 ct/kWh bis 18,98 ct/kWh. Der mengengewichtete Gehaltsdurchschnittswert beträgt 17,84 ct/kWh. Aktuelle Beschaffungsstatistiken werden in Kürze veröffentlicht.

Die nächste Ausschreibung für ausgewählte Technologien erfolgt am 1. April 2022 für Solaranlage des zweiten Segments und am 1. Oktober 2022 für Biomethan. Ab der nächsten Runde für Solaranlagen des zweiten Segments treten neue regulatorische Vorschriften in Kraft, die den Prozess für Auftragnehmer erheblich vereinfachen und das Risiko von Projektverzögerungen verringern werden. Details werden in Kürze auf der Website veröffentlicht.

  Quelle: www.bundesnetzagentur.de


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