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Ausufernde Staatswirtschaft durch entkerntes Vergaberecht

11.06.2013

BDE warnt vor erheblicher Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. verfolgt mit großer Sorge die Verhandlungen im Trilog zwischen EU-Kommission, Rat und Europäischem Parlament zu den Ausnahmen vom Vergaberecht für die interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) und appelliert an die Verhandlungsparteien, eine enge Fassung der Ausnahmetatbestände zu beschließen, um ein weiteres Entkernen des Vergaberechts zu verhindern.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Besorgniserregend ist vor allem ein Kompromissvorschlag der irischen Ratspräsidentschaft. Danach würden wesentliche Beschränkungen für die ausschreibungsfreie interkommunale Zusammenarbeit künftig wegfallen.“

Künftig wäre eine echte Zusammenarbeit mit wechselseitigen Rechten und Pflichten zur Erfüllung einer allen Beteiligten obliegenden öffentlichen Aufgabe nicht mehr notwendig. Die Beteiligten müssten mit der Zusammenarbeit stattdessen lediglich das Ziel verfolgen, die Bereitstellung der von ihnen zu erfüllenden öffentlichen Leistungen zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen Finanztransfers, die über die Kostenerstattung für die anteilige Leistungserbringung hinausgehen, nicht mehr ausdrücklich verboten sein.

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BDE-Präsident Peter Kurth.

Foto: www.bde-berlin.org

Der BDE lehnt diese Änderungen strikt ab und fordert vor allem die Ratsmitglieder und die Bundesregierung auf, dem Vorschlag der irischen Ratspräsidentschaft nicht zuzustimmen.

Peter Kurth: „Die vorgeschlagenen Änderungen würden dazu führen, dass Kommunen sämtliche öffentliche Dienstleistungen, die sie nicht mehr selbst erbringen können oder wollen, von anderen Kommunen und deren Betrieben ohne ausschreiben zu müssen beschaffen könnten. Damit würde einer weitgehenden Rekommunalisierung Vorschub geleistet, Leistungen würden so in erheblichem Umfang dem Markt und dem Wettbewerb entzogen. Betroffen wäre vor allem die private Entsorgungswirtschaft. Unternehmen, die seit Jahrzehnten zuverlässig Dienstleistungen für die Bürger erbringen, würden vom Markt verdrängt.“

BDE-Präsident Peter Kurth gibt zu bedenken, dass die Vorschläge nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stehen. „Die EU-Kommission hat die Voraussetzungen für ausschreibungsfreie In-House-Vergaben und öffentliche Kooperationen in ihren Richtlinienvorschlägen der Rechtsprechung des EuGH entnommen. Der Gesetzgeber sollte daher die Vorgaben des Gerichtes, wie sie die Kommission umgesetzt hat, dringend beachten.“

Mit der Reform des Vergaberechts war das Ziel verfolgt worden, den öffentlichen Beschaffungsmarkt für die EU-Wirtschaft weiter zu öffnen und so Wirtschaftswachstum zu fördern und den Bürgern qualitativ hochwertige, günstige öffentliche Leistungen bereitzustellen. Im Rahmen der IKZ findet jedoch kein Leistungs- und Kostenvergleich am Markt mehr statt, der Bürger erhält so nicht die beste Leistung zum besten Preis und es ist nicht gewährleistet, dass die öffentlichen Gelder effizient verwendet werden, so Peter Kurth weiter.

  Quelle: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.


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