zurück

Auswirkungen der Corona-Krise auf die Bauwirtschaft

27.03.2020

momberg.jpg

Foto: www.bauindustrie-ost.de

Der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost, Dr. Robert Momberg, äußert sich zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die ostdeutsche Bauwirtschaft: „Der Bau zeigt sich auch in der Corona-Krise als Branche, in der externe Schocks später wirken. Gegenwärtig sind die Probleme noch überschaubar. Aber die Unsicherheiten sind immens und wachsen jeden Tag. Unternehmen, die auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen sind, können ihre Baustellen nicht mehr bedienen. Aber auch auf deutsche Arbeitnehmer kann nicht im vollen Umfang aufgrund von Quarantänemaßnahmen oder der Absicherung der Kinderbetreuung zurückgegriffen werden. Auch bei der Versorgung mit Rohstoffen ist die Bauwirtschaft von Lieferungen aus dem Ausland abhängig und muss mit Engpässen rechnen. Unklar ist auch, wie lange die Baustellen betrieben werden dürfen. Einige Bauunternehmen haben ihren Baustellenbetrieb bereits bis auf Weiteres eingestellt. Für alle anderen Fälle gilt aber: Solange die Auftraggeber die Baustellen nicht einstellen oder der Betrieb generell verboten wird, arbeiten die Unternehmen, solange sie können.

Bei öffentlichen Aufträgen sind bereits erste Verschiebungen aufgetreten. Für die Unternehmen ist es wichtig, dass die öffentlichen Aufträge im späteren Jahresverlauf nachgeholt werden. Mehr Sorgen bereitet uns jedoch der Wirtschaftsbau, der nach wie vor den größten Anteil des Bauumsatzes ausmacht. Da der Bau als nachgelagerte Branche von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig ist, müssen wir im Jahresverlauf mit einem deutlichen Umsatzeinbruch rechnen. Jetzt gilt es, dass jedes Unternehmen Maßnahmen unternimmt, um durch die Krisenzeit zu kommen. Dafür benötigen sie aber auch die Unterstützung der öffentlichen Hand.

Dazu gehört, dass die Störungen des Bauablaufs durch den Corona-Virus als „höhere Gewalt“ eingestuft werden und Bauzeitverlängerungen problemlos erfolgen können. In jedem Falle muss von Vertragsstrafen bei etwaigen Bauzeitüberschreitungen abgesehen werden. Wichtig wäre für die Unternehmen auch, dass die Vorfälligkeit der SV-Beiträge ausgesetzt wird. Gleichzeitig bitten wir die öffentlichen Auftraggeber, auch weiterhin baureife Projekte auszuschreiben, damit sich nicht nach der Corona-Krise eine Bau-Krise anschließt.

  Quelle: www.bauindustrie-ost.de


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare