zurück

Auszubildende sind besonders betroffen

14.06.2013

Gehörschäden und Stress durch Lärm

Hohe Lärmpegel können Gehörschäden auslösen - und Stress, der anfällig macht für Fehler, wie Untersuchungen zeigen. „Ruhig blei­ben“ lautete des­halb das Motto des Tages gegen Lärm 2013. Wer Gehörschutz trägt, erhält die Gesundheit und gerät nicht in Stress. Und weil gerade Jugendliche oft doppelt be­troffen sind - von Arbeits- und Freizeitlärm - hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zum Tag gegen Lärm ab dem 24. April bis zum 12. Juni 2013 gezielt junge Leute in 14 Ausbil­dungszentren angesprochen. Fast 2.000 angehende Baufachleute wurden mit prakti­schen Aktio­nen über Gefahren und den Schutz gegen Lärm informiert.

Wo Maschinen und Werkzeuge eingesetzt werden, entsteht Lärm und ab einer durchschnitt­lichen Lärmbelastung von 85 Dezibel (dB (A)) pro Tag sind Arbeitsstellen als Lärmbereiche zu kennzeichnen. Das hat Gründe, denn Dauerlärm belastet die Gesundheit. So wird zum Beispiel der Körper gestresst, wie Studien, etwa der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), belegen: Der Organismus schüttet Stresshormone wie Adrenalin und Kortisol aus, der Blut­druck steigt und das Herz schlägt schneller. Mitarbeiter, die im Stress sind, haben Probleme mit der Konzentration, sind weniger produktiv und machen mehr Feh­ler. Sogar die Unfallge­fahr ist höher, wie eine Auswertung von Fachleuten der BG BAU zeigt.

BG-gehoer.jpg

Foto: BG Bau

Und nachweislich führt fehlender Schutz der Beschäftigten gegen Lärm zu Gehörschäden, das macht ein Blick auf die Statistik deutlich: Die gewerblichen Berufsgenossenschaften zahlten 2011 fast 126 Millionen Euro für über 42.000 Lärmgeschädigte. Die langfristigen Krankheitsver­läufe belasten die Berufsgenossenschaften jedes Jahr erneut. Allein die BG BAU zahlte 2011 für Heilbehandlungen, Rehabilitationen und Renten 17,5 Millionen Euro an 6.600 Lärmgeschädigte. Die meisten Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit gehen auf das Konto der Lärmschwerhörigkeit.

Dieses Problem dürfte sich in den nächsten Jahren verschärfen, denn „viele Jugendliche haben schon jetzt kein vollkommen intaktes Gehör mehr. Ein Drittel der jungen Leute braucht im Alter von 50 Jahren nach heutigen Erkenntnissen voraussichtlich ein Hörgerät“, sagte Anette Wahl-Wachendorf, Leiterin des Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienstes der Be­rufsgenos­senschaft der Bauwirtschaft (ASD der BG BAU) und Vizepräsidentin des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werks­ärzte.

Dass ein bedeutender Zusammenhang von Arbeits- und Freizeitlärm besteht, haben die Experten der BG BAU während des Aktionsta­ges gezeigt. Praxisnah wurden die Auszubildenden von den technischen Fachleuten der Berufsgenossenschaft und Arbeitsmedizinern über Lärmgefahren in Beruf und Freizeit informiert. So haben die Jugendlichen bei Messungen an Maschinen die Wirkung von Schall erfahren und gelernt, dass ohne Gehörschutz nichts geht. Viel Spaß hatten die angehenden Baufachleute zudem beim Messen des Schallpegels einer Auto-Musikanlage. Überrascht stellten sie fest, dass dabei Lärmpegel über 100 Dezibel (dB (A)) auftreten.

Auch Musik in Clubs oder Konzerten erreicht locker Schallpegel zwischen 90 und 120 Dezibel (dB (A)). Bei 100 Dezibel leidet das Gehör schon nach 15 Minuten wie nach einem achtstündigen Arbeitstag mit einer Belastung von 85 Dezibel (dB (A)). Diese Laut­stärke er­reichen zum Bei­spiel Handkreissägen oder Elektro-Bohrhämmer. Wer nach einem lauten Arbeitstag lange und häufig Musik so laut hört, dessen Gehör hat keine Chance mehr zur notwendigen Rege­nerierung.

Wie die Fachleute der BG BAU ebenso deutlich machten, ist die Information der Auszubil­denden nur eine von vielen Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz. Vor allem berät die Be­rufsgenossenschaft die Unternehmen zur Umsetzung der Lärm- und Vibrations-Arbeits­schutzverordnung. Danach hat der Arbeitgeber ab einer durchschnittlichen täglichen Lärm­belastung von 85 Dezibel (dB (A)) technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen und Arbeitnehmer müssen Gehörschutz tragen.

An erster Stelle steht allerdings der Lärmschutz an der Quelle, also der Einsatz möglichst leiser Maschinen und Anlagen, zum Beispiel schallreduzierte Trennscheiben, auch darauf wurde hingewiesen. Nur wenn das nicht möglich ist, sind die Lärmquellen zu dämmen oder einzukapseln. Kann Lärm nicht vermieden werden, kommt persönlicher Gehör­schutz zum Einsatz.

  Quelle: www.bau-pr.de


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare