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BAK legt Musterumbauordnung vor als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Städten und Kommunen

26.05.2023

Die Bundesarchitektenkammer hat einen Vorschlag für eine neue Musterbauordnung präsentiert, der den Fokus auf den Erhalt des Bestands und nachhaltige Bauweisen legt.

 

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Im Rahmen der Architekturbiennale Venedig übergab die Bundesarchitektenkammer (BAK) am 19. Mai 2023 Bundesbauministerin Klara Geywitz einen konkreten Vorschlag für eine neue Musterbauordnung. Dieser Vorschlag zeigt auf, wie die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer angepasst werden sollten, um den Erhalt des Bestands im Sinne einer nachhaltigen Nutzung natürlicher und vorhandener Ressourcen zu fördern. Ein weiteres Ziel ist die Vereinfachung der Nachverdichtung von Bestandsgebäuden und Quartieren sowie ein starker Fokus auf grüne Infrastruktur. Angestrebt wird eine kompakte Stadt- und Siedlungsstruktur mit qualitätsvollen Freiräumen und möglichst viel Erhalt von vorhandener Bausubstanz.

Erleichterungen für Bestand und ressourcensparende Bauweisen

Die neue Musterbauordnung schlägt überfällige Erleichterungen für Abweichungen sowohl im Bestand als auch für innovative, ressourcensparende Bauweisen im Neubau vor. Zudem setzt sich die Bundesarchitektenkammer dafür ein, dass Anforderungen aus der Entstehungszeit eines Gebäudes im Bestand beibehalten werden, sofern sie nicht im Widerspruch zu allgemeinen Schutzzielen der Bauordnung stehen. Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, erklärt: "Um die Klimaziele zu erreichen, müssen wir im Baubereich eine neue Umbaukultur etablieren. Das schließt den Neubau natürlich nicht aus, aber die Zeiten, in denen erhaltenswerter Bestand abgerissen wird, müssen endlich vorbei sein."

Weitere zentrale Forderungen

Die vorgeschlagene Musterbauordnung beinhaltet weitere zentrale Forderungen. Dazu gehören die erleichterte Aufstockung und Nutzungsänderung unter Beibehaltung der Anforderungen der ursprünglichen Gebäudeklasse. Zudem wird ein eigener Paragraph zum Bestand gefordert, um dessen Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen. Ein bundeseinheitliches Gebäuderessourcengesetz soll Regelungen zur ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung beim Rückbau von Gebäuden sowie grundsätzlich für Neubauten festlegen. Des Weiteren soll der qualifizierte Freiflächenplan (QFP) eingeführt werden, um den Nachweis der Regenwasserretention, die Förderung der Artenvielfalt und die Vermeidung von Hitzeinseln auf beplanten Grundstücken zu bündeln.

Zusammenarbeit und Einbeziehung verschiedener Interessengruppen

Der Vorschlag für die neue Musterbauordnung wurde von der Projektgruppe Umbauordnung (PG) innerhalb der Bundesarchitektenkammer erarbeitet. Dabei waren alle 16 Architektenkammern der Länder beteiligt. Eine Zusammenfassung der Bauordnungen der Länder wurde erstellt und geeignete Regelungen zum Bestandsschutz formuliert. Zudem wurde ein Vorschlag des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) zum qualifizierten Freiflächenplan weitgehend übernommen.

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