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BG BAU erleichtert die Erfassung von Gefahrenstoffexposition

27.05.2022

Eine Eingabehilfe für die Zentrale Expositionsdatenbank soll Unternehmen künftig viel Aufwand ersparen


Häufig arbeiten Beschäftigte in der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen mit Gefahrstoffen. Arbeitgeber müssen diese Tätigkeiten dokumentieren. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) erleichtert diese Aufgabe durch ein neues Programm – die sogenannte Eingabehilfe. Diese soll es Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen leichter machen, relevante Daten über die Exposition gegenüber Gefahrenstoffen einzutragen.


Im Umgang mit Gefahrstoffen kann in einem Arbeitsleben viel passieren. Oft sind erst im Alter Spätfolgen erkennbar. Gerade bei krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen kann es Jahre dauern, bis Folgen nach einem falschen Umgang auftreten. Daher sind Unternehmen verpflichtet, ein aktualisiertes Gefahrstoff-Verzeichnis für jeden einzelnen ihrer Beschäftigten zu führen. Dies geschieht durch die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED).


Die ZED


Die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) ist ein Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und dient seit 2015 der zentralen Erfassung Beschäftigter, die gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen exponiert sind. Das Angebot richtet sich an Unternehmen. Mit Hilfe der ZED können sie ihrer Verpflichtung nach der Gefahrstoffverordnung nachkommen, die seit 2005 im § 14 fordert, dass jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber ein Verzeichnis über die durch krebserzeugende oder keimzellmutagene Stoffe gefährdeten Beschäftigten zu führen hat (Dokumentationspflicht). Das Verzeichnis muss Angaben zur Höhe und Dauer der Exposition enthalten und muss 40 Jahre aufbewahrt werden (Aufbewahrungspflicht). Zudem sind den Beschäftigten beim Ausscheiden aus dem Betrieb ein sie betreffender Auszug aus dem Verzeichnis auszuhändigen (Aushändigungspflicht).


Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können die Aufbewahrungs- und Aushändigungspflicht auch auf den zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen. Um dies zentral zu ermöglichen, hat die DGUV für alle Unfallversicherungsträger die Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter (ZED) entwickelt. Hier können Unternehmen ihre Daten zu den Expositionen ihrer Beschäftigten über ein Internetportal in die ZED eintragen und dort verwalten. So können sie ihre Aushändigungs- und Aufbewahrungspflicht auf die DGUV übertragen. Die ZED ist damit ein wichtiges Hilfsmittel, um bei Berufskrankheiten-Verfahren zu unterstützen.


Das zusätzliche Angebot der BG BAU


Die BG BAU stellt den Unternehmen der Baubranche eine Eingabehilfe für die ZED zu Verfügung. Durch die gezielte Ausrichtung auf baurelevante Berufe, Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen wird die Eingabe erleichtert und Zeit gespart. Für den Fall, dass zu den Tätigkeiten keine Messungen vorliegen, besteht die Möglichkeit aus einer Vielzahl von Vorlagen Expositionswerte und -schätzungen für verschiedene Tätigkeiten auszuwählen. Durch neue Messungen und Erkenntnisse werden die Vorlagen fortlaufend ergänzt und aktualisiert.


Damit die Eingabehilfe immer auf dem neusten Stand ist, muss das Programm regelmäßig aktualisiert werden. Die Daten in der Eingabehilfe werden lokal gespeichert. Die BG BAU bewahrt und verwaltet diese Daten nicht. Um die Aushändigungs- und Aufbewahrungspflicht auf die DGUV zu übertragen, ist ein Export der Daten zur DGUV unabdingbar. Die Datenübermittlung muss zurzeit noch mittels einer Excel-Tabelle erfolgen. An einem direkten Export wird gearbeitet. Die Vorbereitungen der DGUV laufen hierfür zurzeit.


Die Eingabehilfe kann als zip-Datei auf der Webseite der BG BAU heruntergeladen werden. Außerdem stehen dort auch eine Kurzanleitung zur Nutzung, die technischen Voraussetzungen und eine Kurzanleitung für den Datentransfer zur DGUV zur Verfügung.

  Quelle: www.l-iz.de und www.bgbau.de


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