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BGH: Nachtragsforderung bei unklarer Ausschreibung

26.11.2013

Für spätere Vertragsauslegungen ist die objektive Sicht der potenziellen Bieter maßgeblich. Das subjektive Verständnis des Auftraggebers von seiner Ausschreibung ist nicht entscheidend (BGH, 12.09.2013, VII ZR 227/11).

Erschwernisse mitzuteilen
Gerade bei Bauleistungen ist darauf zu achten, auch etwaige Erschwernisse im Bauablauf allen Bietern im Verfahren mitzuteilen. Dazu gehören beispielsweise mögliche Behinderungen durch andere Unternehmen oder – wie in der Entscheidung des BGH – eine nicht dauerhaft entfernte Hochspannungsleitung.

Hohe Nachträge drohen
Auftraggeber sollten unbedingt im Vergabeverfahren kalkulationserhebliche Umstände beschreiben. Andernfalls kann eine spätere Vertragsauslegung zu hohen Nachträgen führen.

  Quelle: www.heuking.de


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