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BIVO relativiert Gesetzesentwurf zum Vergaberecht

06.02.2023

Sächsisches Vergabegesetz muss praktikabel bleiben

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Sächsischen Landtages führte in seiner Sitzung vom 17.1. eine Anhörung zum Gesetzesentwurf der Fraktion DIE LINKE. zur Weiterentwicklung des Vergaberechts im Freistaat Sachsen durch. Der Bauindustrieverband Ost e. V. (BIVO), der als Experte geladen war, warnte unter anderem davor, neue bürokratische Hürden zu schaffen:

Gute Ideen schwierig umzusetzen

„Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. beinhaltet einige erstrebenswerte gesellschaftliche Zielsetzungen, wie etwa die Errichtung einer Sächsischen Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung oder die Verpflichtung zur umweltverträglichen und energieeffizienten Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen. Die Vergabepraxis in anderen Bundesländern zeigt jedoch, dass diese Vergabekriterien regelmäßig zu erheblichen Schwierigkeiten führen und kaum umsetzbar sind. Unabhängig davon machen viele Regelungen im Entwurf das Vergabeverfahren erheblich aufwendiger, kostenintensiver und führen insbesondere zu einem Mehr an Bürokratie“, so Dr. Robert Momberg, BIVO-Hauptgeschäftsführer.

Mindestarbeitsbedingungen Aufgabe der Tarifparteien

Die Festlegung des Entgelts für Arbeitnehmer sieht Momberg besonders kritisch: „Die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen ist alleinige Aufgabe der Tarifparteien. Ein gesetzlicher Vergabemindestlohn stellt sich daher als eine Aushöhlung der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie dar.“ Ebenso weist der BIVO die angedachte Berücksichtigung weiterer Vergabekriterien zurück, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen.

„Das bisherige Sächsische Vergabegesetz war einfach und sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer handhabbar und praktikabel. Im Rahmen der Evaluierung sollten sich die gesetzgebenden Institutionen deshalb wie bisher auf wenige, dem Vergabegegenstand bezogene Regelungen konzentrieren“, so Momberg abschließend.
Der Bauindustrieverband Ost e. V. vertritt die Interessen von 260 Bauunternehmen mit 20.000 Beschäftigten in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

  Quelle: https://www.bauindustrie-ost.de/artikel-57/saechsisches-vergabegesetz-muss-praktikabel-bleiben


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