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BME-Fachgruppe blickt kritisch auf neues Vergaberecht

22.07.2015

Die im Januar beschlossenen Eckpunkte der Bundesregierung wurden nun abgesegnet. Fazit der BME-Experten: Die damit verbundenen Ziele können nicht erreicht werden.

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Foto: p365.de / Fotolia

Im Bundeskabinett ist die größte Modernisierung des Vergaberechts seit mehr als zehn Jahren verabschiedet worden. „Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf stärken wir den Wettbewerb und schaffen die Grundlage, damit Verfahren schneller und effizienter durchgeführt werden können“, kommentierte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Pläne, mit denen drei neue EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden. Anforderung der EU ist, dass dies bis April 2016 der Fall ist. Die Prozesse sollen künftig digitalisiert und das Vergaberecht insgesamt anwenderfreundlicher gestaltet werden. Außerdem ist mehr Spielraum für soziale, ökologische und innovative Aspekte im Vergabeprozess vorgesehen. Nähere Informationen zur Vergaberechtsmodernisierung finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).


BME-Experten bewerten die Pläne als nicht zielführend
Die nun verabschiedeten Eckpunkte waren im Januar von der Bundesregierung beschlossenen worden. Der damals vorgelegte Entwurf wurde anschließend von den Vergabepraktikern in der BME-Fachgruppe „Öffentliche Auftraggeber“ analysiert und für kritisch bewertet worden.

Ihr Fazit: Die mit der Reform des Vergaberechts verbunden Ziele können durch den Entwurf nicht erreicht werden. Das Vergaberecht sei nach wie vor überladen, zersplittert und kompliziert. Vor allem bei der angestrebten Einheitlichkeit, Nutzerfreundlichkeit und Entbürokratisierung sehen die Experten noch einen großer Anpassungsbedarf. Die Perspektive aus Einkäuferseite wird der BME in der nächsten Ausgabe des BME-Magazins „BIP – Best in Procurement“ genauer beleuchten.

  Quelle: BME


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