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BME und DICO veröffentlichen englischsprachige Leitlinie zu Kartellrechts-Compliance

17.08.2017

Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) hat in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Compliance e.V. (DICO) die englischsprachige Leitlinie „Antitrust Compliance – Cornerstones of Effective Compliance Programmes“ veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um eine Übersetzung der deutschsprachigen Fassung, die bereits im Sommer 2016 vorgestellt wurde.

Mit der englischsprachigen Fassung möchten BME und DICO vor allem der Tatsache Rechnung tragen, dass Kartellrechts-Compliance auch im internationalen Kontext zunehmend an Bedeutung gewinnt. So wiesen zahlreiche größere Kartelle der jüngeren Vergangenheit – auch im Bereich der Zuliefererindustrie – eine internationale Dimension auf. Für global tätige Unternehmen resultiert hieraus eine doppelte Herausforderung: Zum einen müssen sie weltweit angemessene Compliance-Maßnahme zur Verhinderung eigener Kartellrechtsverstöße ergreifen. Zum anderen empfiehlt es sich, in Ergänzung hierzu – beispielsweise im Rahmen der Geschäftspartner-Compliance – auch bestimmte Maßnahmen zur Sensibilisierung der eigenen Lieferanten zu ergreifen.

Mit der Veröffentlichung der englischsprachigen Leitlinie zur Kartellrechts-Compliance möchten BME und DICO Unternehmen, insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, eine Hilfestellung leisten.

„Unser Ziel ist es, den Firmen pragmatische und konkrete Hilfestellung zu geben und damit zugleich die Compliance-Kultur in Deutschland und darüber hinaus zu fördern“, so Noreen Loepke, Leiterin Service Recht beim BME. Als größter Einkäuferverband in Europa hat der BME frühzeitig die wachsende Bedeutung von Compliance erkannt und mit der BME-Verhaltensrichtlinie bereits 2006/2007 einen internationalen und branchenübergreifenden Mindeststandard geschaffen. Die jetzt veröffentlichte Leitlinie ergänzt diesen Standard um detailliertere Ausführungen zu kartellrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Hinblick auf die
Errichtung und Fortentwicklung von Compliance-Programmen.

Loepke: „Gerade kleinen und mittleren Mitgliedsunternehmen kann der BME damit eine von Praktikern für Praktiker entwickelte Hilfestellung auf fachlich höchstem Niveau zur Verfügung stellen.

Die Leitlinie kann über den Webshop des BME unter „Compliance-Initiative“ über folgenden Link http://www.bme.de/services/compliance-beratung-training/bme-compliance-leitfaeden/ heruntergeladen werden.

Die deutschsprachige Fassung der Leitlinie wird ergänzt durch das Arbeitspapier „Kartellrechtliche Compliance – Beispielhaftes kartellrechtliches Regelwerk“; Das Dokument lässt sich abrufen unter http://www.bme.de/services/compliance-beratung-training/bme-compliance-leitfaeden/. Auch hier ist eine englischsprachige Übersetzung des Arbeitspapiers zeitnah geplant.

  Quelle: www.bme.de


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