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BMU-Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze

31.07.2012

Nachhaltige Beschaffung I:

Um die Verwendung einheimischer Gehölze aus regionaler Herkunft (gebietseigene Herkünfte) zu fördern, hat der Gesetzgeber durch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2009 die Rechtsgrundlage verbessert. Zum Zweck einer bundesweit einheitlichen Umsetzung wurde die „Arbeitsgruppe gebietseigene Gehölze“ ins Leben gerufen, in der die Interessen der Naturschutz-, Forst- und Gartenbaubehörden von Bund und Ländern, der Verkehrsplanung, der Baumschulverbände und Forschung gleichberechtigt vertreten sind. Ziel der Arbeitsgruppe war es, Grundlagen und Empfehlungen für eine praktikable Umsetzung zu erarbeiten. Das Umweltbundesamt (BMU) hat einen Leitfaden erstellt, der die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zusammenfasst. Der Leitfaden richtet sich vor allem an ausschreibende Stellen und Planer und soll auch zu vergaberechtlichen Fragen der Praxis Hilfestellung geben. Die Empfehlungen des Leitfadens konzentrieren sich insbesondere auf die Umsetzung der Regelungen für die Verwendung gebietseigener Gehölze in der gesetzlichen Übergangszeit bis zum 1. März 2020.

Den Leitfaden finden Sie unter http://www.bmu.de/naturschutz_biologische_vielfalt/downloads/publ/48327.php.

  Quelle: IHK Lüneburg-Wolfsburg, Auftragswesen aktuell Nr. 7/Juli 2010


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