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BMVI plant Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Schausteller

26.09.2019

Klares Bekenntnis zu Brauchtum und Tradition

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant, alle Schausteller vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw zu befreien. Künftig wird es nicht mehr erforderlich sein, Ausnahmegenehmigungen durch die Länderbehörden zu beantragen. Bundesminister Andreas Scheuer hat jetzt den Entwurf einer entsprechenden Ausnahmeverordnung vorgelegt.

Bundesminister Andreas Scheuer:
Unsere Ausnahmeverordnung ist ein klares Bekenntnis zu Brauchtum, Tradition und Vielfalt. Damit bauen wir Bürokratie ab – und stärken die Marktkaufleute und Schausteller. Sie beleben mit ihren Attraktionen und Ständen unsere Landkreise, Städte und Kommunen. Das soll so bleiben! Denn Volksfeste bedeuten nicht nur Lebensqualität – sie sind auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Wir sorgen dafür, dass rund 10.000 Volksfeste und 3.000 Weihnachtsmärkte in Deutschland pünktlich eröffnet werden können.

Die Ausnahmeverordnung löst ein zentrales Transport-Problem von Schaustellern: Da Volksfeste insbesondere an Wochenenden oder an Feiertagen stattfinden, besteht für sie an genau diesen Tagen die Notwendigkeit von Transporten. Bestimmte Schausteller-Fahrzeuge fallen bereits heute nicht unter die Fahrverbotsregelung an Sonn- und Feiertagen. Das ist dann der Fall, wenn die beförderten Gegenstände (etwa Regale, Zapfanlagen oder Popcorn-Maschinen) zum Inventar der Fahrzeuge gehören. Dabei geht es unter anderem um mobile Verkaufsstände. Durch die Aufhebung der Beschränkung auf Inventargeschäfte wird nun eine Gleichbehandlung aller Schausteller erzielt.

  Quelle: www.bmvi.de


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