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Baden-Württemberg: Bewertung von mineralischen Abfällen neu geregelt

08.08.2023

Baden-Württemberg erkennt Qualitätssicherungssystem für Recycling-Baustoffe an und stärkt die Kreislaufwirtschaft für hochwertige Bau- und Abbruchabfälle.

 

mineralische Abfälle

Foto: adobe

 

Das Qualitätssicherungssystem Recycling-Baustoffe Baden-Württemberg e.V. (QRB) wurde vom Umweltministerium Baden-Württemberg gemäß der Ersatzbaustoffverordnung anerkannt. Diese Anerkennung bestätigt die erfolgreiche Arbeit des QRB in der Qualitätssicherung von Recycling-Baustoffen, wie Staatssekretär Andre Baumann betont.

RC-1 Recycling-Baustoffe können Abfalleigenschaft beenden

Durch die Anerkennung als Güteüberwachungsgemeinschaft haben QRB-geprüfte Recycling-Baustoffe der Klasse 1 (RC-1) die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen die Abfalleigenschaft zu beenden. Die Materialklasse RC-1 ersetzt den bisherigen Zuordnungswert für Baustoffrecyclingmaterial, Z 1.1. Dieser Schritt soll die Akzeptanz von Recycling-Baustoffen stärken und hochwertige Sekundärbaustoffe im Kreislauf führen, um Ressourcen zu sparen und Deponiekapazitäten zu entlasten.

Mantelverordnung als wegweisendes Regelwerk

Die Mantelverordnung stellt bundesweit einheitliche Regelungen für den ökologischen Einsatz von Recycling-Baustoffen dar. Sie berücksichtigt die Anforderungen der Kreislaufwirtschaft sowie hohe Standards für den Boden- und Grundwasserschutz. Baden-Württemberg hat aktiv dazu beigetragen, dieses zentrale Regelwerk zu schaffen, um das Recycling von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen zu fördern und die Lebensgrundlagen Boden und Wasser zu schützen.

Bedeutung der hochwertigen Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen

Mineralische Bau- und Abbruchabfälle stellen den größten Abfallstrom dar und spielen eine entscheidende Rolle in der Kreislaufwirtschaft. Mit einem jährlichen Aufkommen von etwa 40 Millionen Tonnen in Baden-Württemberg machen sie rund 80 Prozent des gesamten Abfallaufkommens aus. Die Ersatzbaustoffverordnung spielt eine Schlüsselfunktion, um diese Abfälle als hochwertige Sekundärrohstoffe zu verwerten und wieder in den Wertstoffkreislauf einzuführen.

  Quelle: https://www.architekturblatt.de/baden-wuerttemberg-berwertung-von-mineralischen-abfaellen-neu-geregelt/


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