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Bald zahlreiche neue Regeln für Gebäude –

10.11.2016

Ina Planungsgesellschaft qualifiziert Planer entsprechend

Letzte Schritte zu gesetzlich geforderten Niedrigstenergiegebäuden und Weiterem in Arbeit

Die Europäische Kommission kündigte im September einen Vorschlag für eine überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie an. Dieser soll Teil eines Energieeffizienzpakets sein, das voraussichtlich noch 2016 veröffentlicht wird. Hier ist mit verschärften Anforderungen für Neu- und Altbauten zu rechnen. Denn Ziel der Europäischen Union ist, ab 2021 ausschließlich Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Sie zeichnen sich grundsätzlich durch eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aus. Ihren geringen Energiebedarf decken sie zum wesentlichen Teil aus erneuerbaren Quellen. Der Bestand soll schrittweise daran angepasst werden. Für öffentliche Bauten gelten die Kriterien für die europaweit avisierten Niedrigstenergiegebäude bereits ab 2019.

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Auch der Energieausweis ist in der Energieeinsparverordnung geregelt.

Grafik: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie in deutsches Recht erfolgt über das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Es sieht im Paragraphen 2a vor, dass Deutschland bis Ende des Jahres die EU-Vorgaben zur Errichtung von Niedrigstenergiegebäuden für öffentliche Nichtwohngebäude und bis Ende 2018 für alle anderen Immobilien umsetzt. Im Zuge dessen sollte auch die Energieeinsparverordnung (EnEV) novelliert werden und ab 2017 in Kraft treten. Dabei sollten EnEG und EnEV sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) aufeinander abgestimmt und in eine gesetzliche Regelung zusammengeführt werden. Allerdings wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die energieeinsparrechtlichen Anforderungen für Gebäude nicht – wie ursprünglich vorgesehen – noch in dieser Legislaturperiode umfassend neu regeln. Dies teilte ein Vertreter des BMWi auf einer Veranstaltung des Zentralen Immobilienausschusses mit. Stattdessen sollen jetzt rein die Anforderungen für den Niedrigstenergiegebäude-Standard für öffentliche Gebäude definiert werden, um den EnEG-und damit den EU-Anforderungen zu genügen.

Notwendige Änderungen der EnEV
Die kommende Novelle der EnEV muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dazu gilt es unter anderem, die Bilanzierungen anzupassen: Die derzeitige Ausgabe der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) stammt vom Dezember 2011. Das führt dazu, dass insbesondere der Katalog für die Anlagenkennwerte für bestehende Nichtwohngebäude überarbeitet werden muss. Dies trifft auch für die energetischen (Default-) Annahmen für Außenbauteile bestimmter Jahrgänge zu. Außerdem brachte die EnEV 2014 zahlreiche Reformen mit sich, die auch in den neuen Bekanntmachungen entsprechend berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel die Zuschläge für das Warmwasser und die Kühlung von Bestandsbauten, die Beschreibung der Berechnungsschritte sowie das Einbinden des Leerstands-Zuschlags. Mittelfristig wird es zu umfassenden Änderungen an der Gesetzeslage kommen. „Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz sieht vor, das EEWärmeG mit der EnEV abzugleichen. Seit 2009 fordert das EEWärmeG den gesonderten Nachweis eines vorgegebenen Mindestanteils an erneuerbar erzeugter Wärme. Mit einer weiterer Verschärfung der EnEV-Anforderungen, maßgeblich des (fossilen) Primärenergiebedarfs, ist fraglich, ob noch eine gesonderte Regelung zu einer Quote für erneuerbar erzeugte Wärme notwendig ist“, sagt Michael Keller, Geschäftsführer der Ina Planungsgesellschaft mbH (ina) in Darmstadt. „Vielmehr ist ausschlaggebend, die Technik optimal auf die Nutzung, das Gebäude und die anliegenden Medien abzustimmen, da diese bestimmen, welche Heizungstechnik im konkreten Fall überhaupt in Frage kommt.“

Beim Planen Experten hinzuziehen
Wer einen Neubau oder eine Sanierung plant, sollte deshalb einen qualifizierten Gebäudeenergieberater hinzuziehen, der schon heute die Themen von morgen beherzigt. Solche Fachleute finden sich in den Listen der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena): www.energie-effizienz-experten.de/energieeffizienz-experten-fuer-foerderprogramme-des-bundes.

Sie dürfen von den Förderprogrammen des Bundes profitieren. Entsprechend anerkannte Architekten, Ingenieure, Handwerker und Energieberater bildet ina zusammen mit der Technischen Universität (TU) Darmstadt aus:
• Zertifikatslehrgang „Energieberater Wohngebäude“
• Zertifikatslehrgang „Energieberater Nichtwohngebäude“ – beide führen zum Abschluss als „Energieberater TU Darmstadt“
• Zertifikatslehrgang „Fachplaner Hocheffizienzgebäude“ zum „Fachplaner TU Darmstadt für Passiv-, Effizienz- und Plus-Energie-Häuser“
• Fortbildungslehrgänge „Auffrischung für Energieeffizienz-Experten“ zum Thema „EnEV 2014 und BAFA-Richtlinie 2012“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie „Wege zum Niedrigstenergiegebäude 2020“.

Infos: www.energieberater-ausbildung.de
www.energieberater.moodle-kurse.de

  Quelle: www.smartskript.de


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