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Bauen, um zu vermieten

02.12.2021

Wer steuerlich vom Bau einer bezahlbaren Wohnung profitieren möchten, muss sich beeilen. Am 31. Dezember 2021 läuft die Förderungsmöglichkeit ab, daher muss für die entsprechenden Gebäude vor dem 1. Januar 2022 ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige erfolgt sein.

Die Option ist besonders für private Bauherren interessant, da sie mit dem Gesetz – befristet auf vier Jahre – fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen bezahlbaren Wohnung steuerlich geltend machen könnten. Und das zusätzlich zur geltenden linearen Abschreibung, deren Erhöhung auf 3 % im Koalitionsvertrag steht. Dies summiert sich in den ersten vier Jahren auf 28-32 Prozent, je nachdem wie schnell die Ampel handeln wird. Mehrere Bedingungen sind allerdings daran geknüpft: Die Anschaffungs- und Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche dürfen eine bestimmte Summe nicht überschreiten, und die Wohnung muss mindestens zehn Jahre dauerhaft vermietet werden.

Es gibt eine doppelte Kostengrenze: Werden 3000 Euro/Quadratmeterüberschritten, gibt es gar keine Förderung, liegen die Kosten zwischen 2000 und 3000 Euro/Quadratmeter ist die Bemessung der Förderung auf 2000 Euro/ Quadratmeter gedeckelt. Aufwendungen für das Grundstück – auch im Falle der Anschaffung – werden nicht begünstigt. Der VPB fordert auch von der neuen Bundesregierung den Mietwohnungsbau nachhaltig steuerlich zu fördern. Es sind die privaten Bauherren, die bereits heute über 80 Prozent der Wohnungen auf dem deutschen Markt zur Verfügung stellten. Die Erhöhung der linearen Abschreibung ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Aber vor allem die Ende des Jahres auslaufende Förderung muss aus Sicht des VPB fortentwickelt, angepasst und vor allem entfristet werden. Förderprogramme, die zeitlich begrenzt sind, bewirken erfahrungsgemäß viel weniger als unbefristete. Bei solchen Befristungen werde viel Potenzial verschenkt, so der älteste Verbraucherschutzverband für Bauherren.

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de

  Quelle: www.vpb.de


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