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Baugewerbe sieht Handlungsbedarf bei Bereitstellung von Bauland

27.07.2017

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Rainer von Borstel

Foto: www.bgvht.de

Nach der Vorstellung des Berichts der Expertenkommission zum Umsetzungsstand der Wohnungsbauinitiative sieht das hessische Baugewerbe weiterhin erheblichen Handlungsbedarf bei der Bereitstellung von Bauland. „Insgesamt ist noch deutlich zu wenig Bauland aktiviert worden. Zwar hat der Bund zuletzt versucht Impulse zu setzen, aber Geld alleine baut noch keine Wohnungen. Gerade die Länder und Kommunen müssen sich stärker einbringen“, fordert der Hauptgeschäftsführer des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen, Rainer von Borstel.

Der Umfang der zur Verfügung gestellten Flächen sei zu gering, um zu einer spürbaren Belebung des Wohnungsneubaus zu führen. „Die ersten erfolgreichen Ansätze zeigen jedoch, dass eine aktive Bodenpolitik und eine verbilligte Grundstücksvergabe unerlässlich sind. Deshalb sollten die Kommunen, die unter Haushaltssicherung stehen, davon befreit werden, die Erlöse aus Grundstücksverkäufen zur Haushaltskonsolidierung einsetzen zu müssen“, fordert von Borstel.

Viele Städte würden aus rein fiskalischen Gründen daran scheitern, Vorkaufsrechte auszuüben, Bauerwartungsland, Bauflächen oder auch Baulücken zu erwerben. Ein angemessen ausgestatteter Wohnbauland- und Erschließungsfonds wäre ein Instrument, das es Kommunen gestatten würde, Wohnbauflächen zu erwerben und an Direktnutzer zu vergeben. Ein weiterer Kritikpunkt, den das Expertengremium zu Recht festgestellt habe, sei die Tatsache, dass von den vorhandenen Möglichkeiten des BauGB in den Kommunen zu wenig Gebrauch gemacht werde. Auch müssten verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um die Dauer der Baugenehmigungsverfahren zu reduzieren.

„Letztendlich kommt es darauf an, wie schnell in den Kommunen Stadtplanung und Bebauungspläne für den Wohnungsbau entstehen und wie schnell und flexibel Baugenehmigungen erteilt werden. Das hängt in erster Linie von der personellen Ausstattung der Fachämter und von Einstellung und Motivation der Mitarbeiter ab. Daran kann und muss man arbeiten“, ist sich von Borstel sicher.

Eine weitere zentrale Forderung des Bündnisses sei die erleichterte Nutzbarmachung von Brachen oder sonstigen Bauflächen im innerstädtischen Bereich. „Hier sind die Baulückenschließung, die Aktivierung von Brachflächen und die Nachverdichtung sowie die Umwidmung von nicht mehr benötigten Gewerbeimmobilien durch ein gezieltes Innenentwicklungsmanagement voranzutreiben.“

Eine gezielte Entwicklung von ungenutzten Flächen im Innenbereich erfordere neue Instrumente im Baugesetzbuch. „Beispielsweise wäre eine flexible quartiersbezogene Auslegung des Maßes der baulichen Nutzung hilfreich.

Einzelne Baufelder mit höherer Dichte könnten konzentriert neben Frei- und Erholungsflächen liegen. Die Dichte könnte als „Quartiersdichte“ für einen jeweils definierten Teilbereich ausgewiesen werden“, schlägt das hessische Baugewerbe vor.

  Quelle: www.bgvht.de


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