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Baugrundrisiko vertraglich regeln

15.02.2013

Expertentipp für Investoren

"Das Baugrundrisiko liegt beim Auftraggeber". Dieser Satz galt früher einmal. Heute trifft er nicht mehr zu, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Für Baujuristen steht fest, dass die Zuweisung des Baugrundrisikos immer durch den Vertrag erfolgt. Es kann also entweder beim Auftraggeber oder beim Auftragnehmer liegen - oder sogar in mehreren Varianten aufgeteilt sein. Die ARGE Baurecht rät, möglichst im Vertrag bereits festzulegen, wer welches Risiko tragen soll. Im Idealfall führt das zu einer frühzeitigen Untersuchung des Baugrundes. Liegt das Baugrundgutachten vor und sind einige dieser Risiken bekannt, so können sie vertraglich zugewiesen werden. Mit einer ausdrücklichen Zuweisung können alle am Bau Beteiligten ihre Kosten dann so zuverlässig wie möglich kalkulieren, ein Restrisiko bleibt allerdings immer.

  Quelle: www.arge-baurecht.com


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