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Bauherren müssen SiGeKo beauftragen

10.08.2015

Bauherren sind für ihre Baustelle verantwortlich. Das gilt auch für die Sicherheit und Gesundheit der dort beschäftigten Menschen, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Seit 1998 regelt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – kurz Baustellenverordnung oder BaustellV, welche Pflichten der Bauherr im Einzelnen hat. Dazu gehört beispielsweise die Bestellung des sogenannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators – abgekürzt: SiGeKo. Die Pflicht, einen SiGeKo zu bestellen, kann schon kleine Baustellen treffen. Sobald dort mehrere Beschäftigte verschiedener Unternehmen gleichzeitig arbeiten oder eine bestimmte Absturzhöhe möglich ist, muss der Bauherr unter Umständen einen solchen Experten beauftragen. SiGeKos brauchen eine spezielle Qualifikation. Sie müssen Architekt, Ingenieur, staatlich geprüfte Techniker oder Meister sein, mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung gesammelt haben und eine entsprechende Zusatzqualifikation im Bereich der Arbeitssicherheit nachweisen. Private Bauherren sollten sich bei der Wahl ihrer Planer und Baufirmen also unbedingt erkundigen, ob die Mitarbeiter entsprechende Zusatzqualifikationen haben, rät der VPB. 

  Quelle: www.vpb.de


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