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Bauindustrie Hessen-Thüringen fordert die Korrektur des Genehmigungsverfahrens für Schwertransporte

22.02.2022

Die Vorschriften seien in der Praxis nicht umsetzbar


Die Änderungen der Verwaltungsvorschrift (VwV) zur Straßenverkehrsordnung (StVO) sind im Herbst 2021 in Kraft getreten. Die Bauindustrie hatte bereits vorher ein Positionspapier zu den neuen Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte vorgelegt und ihre Kritik formuliert. Nun äußert sich die Bauindustrie Hessen-Thüringen erneut kritisch gegenüber der geänderten Vorschrift.


Burkhard Siebert erläutert


„Die Änderung der Verwaltungsvorschrift hat sich, das können wir nach einem halben Jahr feststellen, in der Praxis nicht bewährt. Die Bauwirtschaft ist auf ein
transparentes, verlässliches und praktikables System zur Einholung von Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte dringend angewiesen.
Andernfalls drohen erhebliche Mehrbelastungen für die Unternehmen und Verzögerungen im Bauablauf“, so Dr. Burkhard Siebert, Hauptgeschäftsführer des
Bauindustrieverbandes Hessen-Thüringen (BIV): „Die Beantragung und Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten war bereits mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden, die Bauwirtschaft sieht sich jetzt durch die Verwaltungsvorschriften zu den §§ 29 Abs. 3 und 46 Abs. 1 Nr. 5 der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zusätzlich belastet. Das Genehmigungsverfahren ist noch komplizierter geworden und lässt die für die Bauunternehmen notwendige Flexibilität vermissen. Sie enthält Regelungen für den Transport großer Baugeräte, die von den Firmen in der Praxis nicht umzusetzen sind. Sobald es etwa zu einer nur geringfügigen Unterschreitung der Abmessungen der Ladung oder des Gewichts des Fahrzeugs kommt, muss eine völlig neue Genehmigung eingeholt werden. Die Grenzen können schon überschritten sein, wenn der Tank eines zu transportierenden Baggers leer statt voll ist.“


Die Situation auf den Baustellen sollte sich nicht zusätzlich verschlimmern


Die Bauwirtschaft fordert daher mit Nachdruck, zeitnah praxistaugliche Regelungen zu schaffen und die neuen Verwaltungsvorschriften zu korrigieren. Andernfalls würden Liefer- und Transportverzögerungen drohen, die die Lage an Baustellen noch zusätzlich zu den bereits bestehenden Lieferengpässen verschlimmern würden. Auch die einzelnen Länder seien an dieser Stelle gefragt. Die Landesregierungen sollten im Bundesrat eine entsprechende Initiative einbringen oder sich mit Vorschlägen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe einbringen, so der BIV. In einem BIV-Positionspapier sind bereits detaillierte Vorschläge der Bauwirtschaft enthalten.

  Quelle: www.bauindustrie-mitte.de


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