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Baupolizei darf immer aufs Grundstück

06.11.2015

Wer baut, der braucht dazu in der Regel eine Genehmigung. Das gilt mitunter sogar für kleinere Um- und Anbauten wie etwa neue Fensteröffnungen. Manche Hausbesitzer nehmen es mit der Genehmigung aber nicht so ernst. Sie hoffen, mit kleineren „Schwarzbauten“ schon irgendwie davon zu kommen. Das gelingt aber nur selten und wenn, dann meist nur für eine bestimmte Zeit, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB), denn auch wenn die meisten Baubehörden heute mit dünner Personaldecke arbeiten, so sind sie doch befugt im Rahmen des Polizei- und Ordnungsrechtes, Grundstücke zu betreten und den Bautenstand zu kontrollieren. Dabei gleicht die Behörde die genehmigten Pläne mit dem tatsächlichen Bestand ab und prüft, ob die vorhandenen Bauten auch alle in der bestehenden Form genehmigt sind. Ist das nicht der Fall, muss der Grundstückseigentümer mit einer Abbruchverfügung rechnen oder sich einem langwierigen und teuren Nachgenehmigungsverfahren stellen. Der VPB rät, Um- und Anbauten lieber regulär genehmigen zu lassen, als in ständiger Angst vor Entdeckung zu leben.

  Quelle: www.vpb.de


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