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Bauunternehmer kann Art der Sicherung wählen

19.05.2017

Private Bauherren haben das Recht auf Sicherheiten. Der Gesetzgeber gesteht ihnen – wenn Abschlagszahlungen verlangt werden – bei Errichtung oder Umbau eines Hauses eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Bausumme zu. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Wie die Sicherheit gestellt wird, ist Sache des Bauunternehmers. Er hat die Wahl, ob er beispielsweise eine Bürgschaft stellt oder ob er den Bauherren die Möglichkeit einräumt, die fünf Prozent bei der Zahlung der ersten Rate einzubehalten. Der VPB rät, die Art der Sicherheit in jedem Fall vorab vertraglich zu regeln, denn nur, was schriftlich vereinbart ist, das gilt auch.

  Quelle: www.vpb.de


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