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Bauwirtschaft schreibt Erfolgsgeschichte fort

25.01.2019

Abfall / Entsorgung

Weiterhin werden rund 90 Prozent aller mineralischen Bauabfälle umweltverträglich verwertet.

Bundesbauministerium nimmt aktuellen Bericht der Initiative Kreislaufwirtschaft Bau entgegen.

"Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur und die Umsetzung der Energiewende sind zentrale Aufgaben der Bundesregierung, die ohne eine leistungsfähige Baustoff-, Bau- und Entsorgungsbranche nicht zu bewältigen sind. Auch aufgrund der von der Bundesregierung geschaffenen Rahmenbedingungen konnte die Initiative Kreislaufwirtschaft Bau ihre Erfolgsgeschichte fortschreiben und die europäischen Verwertungsziele bereits heute weit übertreffen“, erklärte Gunther Adler, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), bei der Entgegennahme des Monitoring-Berichts „Mineralische Bauabfälle“ in Berlin.

Seit 1996 veröffentlicht die Initiative Kreislaufwirtschaft Bau im Zweijahresturnus Monitoring-Berichte mit den Daten zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle. Der aktuelle und inzwischen 11. Bericht basiert auf den amtlichen Daten des Jahres 2016 und enthält auch eine Übersicht über die Entwicklung der mineralischen Bauabfallströme in den vergangenen 22 Jahren.

„Mineralische Bauabfälle werden heute nahezu vollständig verwertet und im Stoffkreislauf gehalten. Dadurch werden Deponien entlastet und Primärrohstoffe geschont. Über 12 Prozent des Bedarfs an Gesteinskörnungen werden inzwischen durch Recycling-Baustoffe gedeckt“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden, Michael Basten.„Von den rund 215 Mio. Tonnen mineralischen Bauabfällen, die 2016 anfielen,wurden etwa 193 Mio. Tonnen bzw. rund 90 Prozent einer umweltverträglichen Verwertung zugeführt. Die Verwertungsquote von insgesamt 95 Prozent bei den Fraktionen ohne Bodenaushub verdeutlicht, dass der Baustoffkreislauf fast vollständig geschlossen werden konnte.“

„Unsere Unternehmen leisten unter anderem im Infrastrukturbereich einen vorbildlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zum Ressourcenschutz. Im Straßenbau wird das Aufbruchmaterial nahezu vollständig verwertet. Über 95 Prozent davon werden ortsnah recycelt und dann als Baumaterial wieder verwendet. Unsere Unternehmen haben mit großem Erfolg in innovative Gewinnungs- und Recyclingtechnologien investiert“, begründete Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, die aktuellen Verwertungserfolge.

„Dabei können wir im Ergebnis unserer langjährigen Erfahrung feststellen, dass güteüberwachte Recycling-Baustoffe und Böden, die einer umfangreichen Kontrolle zur Einhaltung der bautechnischen und umweltrechtlichen Anforderungen unterliegen, nicht nur Primärbaustoffe ersetzen können, sondern auch in keinem Fall zu einer schädlichen Veränderung von Boden oder Grundwasser geführt haben“, erläuterte Christine Buddenbohm, Geschäftsführerin der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe.

Die Mantelverordnung, die seit Mai 2017 als Regierungsentwurf vorliegt, sehen die Verbände als Chance zur Schaffung bundeseinheitlicher Verwertungsregeln gegenüber einem zerstückelten Regelwerk auf Länderebene. „Es ist wichtig, die bundeseinheitliche Verordnung jetzt auf den Weg zu bringen, denn die bisherigen Technischen Regeln der LAGA haben keinen rechtsverbindlichen Status und die bestehenden Bundesregelungen sind für den Vollzug zu allgemein gefasst“,erklärte Peter Kurth, Geschäftsführender Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft.

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Foto: www.bauindustrie.de

„Die Kabinettsfassung der Mantelverordnung beinhaltet allerdings auch einige kritische Punkte. Auch wenn inzwischen viele von der Wirtschaft aufgezeigte Probleme aufgegriffen und gelöst worden sind, bedarf es weiterer Änderungen“, bilanzierte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. „So muss auch diskutiert werden, ob sich der prognostizierte, deutlich steigende Anteil zu deponierender Bauabfälle nicht kontraproduktiv auswirkt“, forderte Andreas Pocha, Geschäftsführer des Deutschen Abbruchverbandes. „Hierzu bedarf es nicht nur überschneidungsfrei abgegrenzter Regelungen zum Produktrecht, sondern auch Öffnungsklauseln beider Verfüllung von Abgrabungen“, ergänzte Michael Basten.

„Wir setzen nun darauf, dass die Verordnung in 2019 im parlamentarischen Verfahren angepasst und dann verabschiedet wird. Die Unternehmen benötigen praktikable und widerspruchsfreie Regelungen sowie eine klare Zuweisung der abfallrechtlichen Verantwortlichkeiten“, forderte Michael Stoll, Vorsitzender der Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe. „Wir brauchen ein Regelwerk, das die Akzeptanz von Sekundärrohstoffen stärkt, das Bauen nicht verteuert und die Problematik der bereits bestehenden Kapazitätsengpässe bei Deponien nicht weiter verschärft.“

„Unsere Unternehmen leisten unter anderem im Infrastrukturbereich einen vorbildlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zum Ressourcenschutz. Im Straßenbau wird das Aufbruchmaterial nahezu vollständig verwertet. Über 95 Prozent davon werden ortsnah recycelt und dann als Baumaterial wieder verwendet. Unsere Unternehmen haben mit großem Erfolg in innovative Gewinnungs- und Recyclingtechnologien investiert“, begründete Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, die aktuellen Verwertungserfolge.

„Dabei können wir im Ergebnis unserer langjährigen Erfahrung feststellen, dass güteüberwachte Recycling-Baustoffe und Böden, die einer umfangreichen Kon-trolle zur Einhaltung der bautechnischen und umweltrechtlichen Anforderungen unterliegen, nicht nur Primärbaustoffe ersetzen können, sondern auch in keinem Fall zu einer schädlichen Veränderung von Boden oder Grundwasser geführt haben“, erläuterte Christine Buddenbohm, Geschäftsführerin der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe.

Die Mantelverordnung, die seit Mai 2017 als Regierungsentwurf vorliegt, sehen die Verbände als Chance zur Schaffung bundeseinheitlicher Verwertungsregeln gegenüber einem zerstückelten Regelwerk auf Länderebene. „Es ist wichtig, die bundeseinheitliche Verordnung jetzt auf den Weg zu bringen, denn die bisherigen Technischen Regeln der LAGA haben keinen rechtsverbindlichen Status und die bestehenden Bundesregelungen sind für den Vollzug zu allgemein gefasst“,erklärte Peter Kurth, Geschäftsführender Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft.

„Die Kabinettsfassung der Mantelverordnung beinhaltet allerdings auch einige kritische Punkte. Auch wenn inzwischen viele von der Wirtschaft aufgezeigte Probleme aufgegriffen und gelöst worden sind, bedarf es weiterer Änderungen“, bilanzierte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. „So muss auch diskutiert werden, ob sich der prognostizierte, deutlich steigende Anteil zu deponierender Bauabfälle nicht kontraproduktiv auswirkt“, forderte Andreas Pocha, Geschäftsführer des Deutschen Abbruchverbandes. „Hierzu bedarf es nicht nur überschneidungsfrei abgegrenzter Regelungen zum Produktrecht, sondern auch Öffnungsklauseln beider Verfüllung von Abgrabungen“, ergänzte Michael Basten.

„Wir setzen nun darauf, dass die Verordnung in 2019 im parlamentarischen Verfahren angepasst und dann verabschiedet wird. Die Unternehmen benötigen praktikable und widerspruchsfreie Regelungen sowie eine klare Zuweisung der abfallrechtlichen Verantwortlichkeiten“, forderte Michael Stoll, Vorsitzender der Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe. „Wir brauchen ein Regelwerk, das die Akzeptanz von Sekundärrohstoffen stärkt, das Bauen nicht verteuert und die Problematik der bereits bestehenden Kapazitätsengpässe bei Deponien nicht weiter verschärft.“

  Quelle: www.bauindustrie.de


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