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Bayern vereint Denkmalschutz und Klimaschutz

12.08.2022

Mit dem Ziel Energie zu sparen


Bayerns Ministerrat hat kürzlich einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes beschlossen. Der vorgelegte Gesetzentwurf, der in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) erarbeitet wurde, ermöglicht u.a. einen erleichterten Einsatz erneuerbarer Energien im Denkmalbereich – fachlich verträglich und verantwortbar. Zudem wird ein sogenanntes „Schatzregal“ eingeführt, um den Raubbau an Bodendenkmälern zu stoppen, sowie ein grundsätzliches Verbot des Einsatzes von Metallsonden auf eingetragenen Bodendenkmälern.


Bayerns Kunstminister kommentiert


Kunstminister Markus Blume erklärt: „Mit dem Gesetzesentwurf bringen wir Klimaschutz und Denkmalschutz zusammen. Ziel ist, den Einklang von Bauwerken aus Menschenhand und einmaliger Naturschönheit zu bewahren, aber niemals einzufrieren. So schützen wir unsere Denkmäler, machen sie fit für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und treiben eine nachhaltige und unabhängige Energieversorgung weiter voran“. Blume spricht mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen bei der Energieversorgung von einer Phase, in der alle Potenziale gehoben werden müssten: „Jedes Prozent, das wir an Energie sparen oder zusätzlich erzeugen können, ist wertvoll. Die Erleichterungen beim Denkmalschutz nehmen aber nichts von der Notwendigkeit weg, im Großen für die Versorgungssicherheit in Bayern zu sorgen. Wir müssen über den nächsten Winter kommen! Hier erwarte ich endlich einen konkreten Plan und klare Entscheidungen der Bundesregierung.“


„Wir schützen bayerisches Kulturgut: Denn mit der Einführung eines ‚Schatzregals‘ und dem Verbot der Sondensuche auf Bodendenkmälern schieben wir dem Raubbau an Bodendenkmälern endgültig den Riegel vor. Wir stellen eine fachgerechte Aufbewahrung unserer Kulturschätze von Anfang an sicher,“ macht Kunstminister Blume deutlich. Wichtig bei der Neureglung sei außerdem, dass die archäologischen Schätze nach Möglichkeit in der Region des Fundortes bleiben können, so Blume. Um dies zu ermöglichen, sieht die Gesetzesänderung vor, dass der Freistaat seinen Eigentumsanspruch auf die Gemeinde des Fundorts übertragen kann.


Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil, Leiter des BlfD fügt hinzu


„Die Änderung des Denkmalschutzgesetzes spiegelt den sich wandelnden Zeitgeist wider. Denkmäler waren schon immer Veränderungsprozessen ausgesetzt. Nun geht das Bewahren historischer Bauten mit der Nutzung regenerativer Energien ein neues interessantes Kraftfeld ein, wobei die DNS unserer Denkmäler unberührt bleibt. Mit der Einführung eines ‚Schatzregals‘ wurde nun auch in Bayern eine klare Regelung im Sinne und zum Schutz unserer Bodendenkmäler eingeführt, die ich sehr begrüße.“

  Quelle: www.bayern.de


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