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Behörden fragen immer häufiger Kontodaten ab

25.08.2021

Die Zahl der Kontenabfragen durch staatliche Behörden steigt stetig. Was als Instrument zur Terrorismusbekämpfung gedacht war, wird von der Finanzverwaltung (Steuern/Zoll) nun auch bei der Ermittlung von Steuersündern eingesetzt. Nach Ansicht von Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, zeigen die Zahlen, die das „Handelsblatt“ und die „Börsen-Zeitung“ recherchiert haben, das gesamte Ausmaß: 2019 wurden in Deutschland in 915.257 Einzelfällen automatisierte Kontodaten abgefragt. Ein Jahr zuvor waren es „nur“ 796.600 Abfragen.

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Foto: www.franz-partner.de

Es sind längst nicht nur die Finanzämter, die „interessiert“ sind. Beim zuständigen Bundeszentralamt für Steuern seien im ersten Halbjahr 391.442 Kontenabfragen von Steuerbehörden, Sozialämtern und Gerichtsvollziehern eingegangen, berichteten die Finanz- und Wirtschaftszeitungen unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium. Seit 2005 dürfen Finanzämter und Sozialbehörden Konten von Bürgern ermitteln – seit 2013 auch Gerichtsvollzieher. Seit November 2016 dürfen Gerichtsvollzieher auch für Beträge unter 500 Euro einen Kontoabruf beantragen, schreibt das „Handelsblatt“.

„Der Staat will dabei helfen, Schuldner, die eine Mittellosigkeit vortäuschen, ausfindig zu machen. Das Instrument ist vor allem bei Gerichtsvollziehern sehr beliebt geworden, was sich an den Zahlen ablesen lässt: 75 Prozent der 391.000 Abfragen im ersten Halbjahr 2018 entfielen darauf“, erklärt Steuerberater Roland Franz die Idee dahinter.

Datenschutzbeauftragte sehen diese Entwicklung kritisch. Die Stellen erhalten zwar nur Informationen zur Existenz des Kontos sowie einer möglichen Löschung, zudem den Namen und das Geburtsdatum.

Aber: Seit Anfang 2020 werden zusätzlich mehr Daten von den Banken und Sparkassen übermittelt. Nun müssen die Finanzinstitute auch die Adresse und die steuerliche Identifikationsnummer mitteilen. Kontostände selbst dürfen die Behörden zwar nicht abfragen. „Doch die Informationen genügen, um der jeweiligen Behörde – Stichwort: Steuerfahndung – die Möglichkeit zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens zu eröffnen“, erklärt Steuerberater Roland Franz. 

  Quelle: www.franz-partner.de


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