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Bei Mängeln Bausachverständigen hinzuziehen

10.08.2015

Bauen ist komplex, und Mängel sind in der Praxis nicht immer zu vermeiden. Manchmal entdecken Bauherren erst Jahre nach dem Einzug Mängel am Haus. Solange die Gewährleistungsfrist läuft, muss der Unternehmer, der für das fehlerhafte Bauteil zuständig war, den Schaden auf eigene Kosten beheben, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Ist die Zuständigkeit unklar oder zweifelhaft, ob es sich beim Schaden tatsächlich um einen Mangel handelt, ist der Unternehmer der Meinung, es läge kein Mangel vor oder ist zu erwarten, dass er ihn nicht fachgerecht beseitigen wird, sollten private Bauherren sich an ihren unabhängigen Bausachverständigen wenden. Der Experte hilft mit seinem Fachwissen weiter und kann die Schäden schnell und verlässlich dokumentieren. Mit diesem Gutachten kann der Bauherr unter Umständen auch später vor Gericht punkten.

  Quelle: www.vpb.de


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