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Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit

17.07.2014

Baugewerbe begrüßt Entscheidung des Bundesrates zur

Sehr positiv reagierte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) auf die Verabschiedung der Gewerbeanzeigenverordnung durch den Bundesrat. Durch die neue Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens soll die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erleichtert werden.

Dazu erklärte ZDB-Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein: „Seit langem fordern wir, die Scheinselbstständigkeit bereits bei der Gewerbeanzeige sowie bei der Eintragung in die Handwerksrolle zu bekämpfen. Die Voraussetzungen für eine tatsächlich selbstständige Tätigkeit müssen bereits zu diesem Zeitpunkt geprüft und die Gewerbedaten bei Anhaltspunkten auf Scheinselbstständigkeit an die FKS übermittelt werden“. Bisher waren mit der Gewerbeanzeige keine Nachweispflichten über das Vorhandensein einer Betriebsstätte, von Geschäftsräumen oder eines Geschäftskontos verbunden. Durch die jetzt vorgesehene Verpflichtung der Behörden, Gewerbeanzeigen auf Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit zu prüfen (Prüfungspflicht) und diese Verdachtsfälle der FKS zu übermitteln (Übermittlungspflicht) wird nun eine seit langem offene Regelungslücke geschlossen.

Weitere Schritte erforderlich
Weitere Schritte der Gesetzgebung müssen aber folgen. ZDB-Präsident Loewenstein: „Leider stellen wir zunehmend kriminelle und zum Teil sogar mafiöse Strukturen fest. Deshalb bedarf es zur Optimierung der Bekämpfung der organisierten Formen der Kriminalität im Bereich von Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit auch Änderungen im Strafrecht, beispielsweise nach dem Vorbild des Bandendiebstahls für die bandenmäßige Begehung des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und des Unter-
schreitens der Mindestlöhne“.

Besondere Verantwortung bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit kommt aber auch den Handwerkskammern zu. Diese sollten verpflichtet werden, vor der Eintragung von Ein-Mann-Betrieben in die Handwerksrolle deren Krankenversicherung zu prüfen. Der Missbrauch der (Schein-)Selbstständigkeit könnte damit eingedämmt und ein oft vorprogrammierter sozialer Abstieg von Scheinselbstständigen, die oftmals eher Opfer als Täter sind, verhindert werden. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes erklärte, das von der Bundesregierung entsprechende angekündigte Gesetzgebungsverfahren positiv zu begleiten.

  Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe


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