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Berliner Senat beschließt Reform der Vergabepraxis

16.02.2015

Bürokratieabbau:

Effizientere Verfahren, mehr Innovation und eine echte Erleichterung für die Wirtschaft: Auf Initiative der Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Cornelia Yzer, hat der Senat, wie bereits in der Senatsklausur vereinbart, die Reform der Vergabepraxis beschlossen. Berlin ist ein dynamisch wachsender Wirtschaftsstandort mit deutlichem Schwerpunkt auf Spitzentechnologie und wissensbasierten Leistungen. Das Investitions- und Nachfragevolumen Berlins und seiner landeseigenen Unternehmen wird auf 4 bis 5 Mrd. € geschätzt.

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Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Cornelia Yzer.

Foto: SenWTF / Lopata

Kleine und mittelständische Berliner Unternehmen wurden bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bisher durch komplizierte wie zeitaufwändige Verfahren abgeschreckt, sich zu beteiligen. Das soll sich nun ändern. Senatorin Yzer wertet die Reform als einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Wirtschaftskraft der Stadt: „Der Senat verbessert mit dieser Reform die Rahmenbedingungen für die Berliner Unternehmen und Betriebe bei der öffentlichen Vergabe. Getreu dem Motto ‚weniger ist mehr‘ bauen wir bürokratische Hürden ab, um auch kleinere wie mittelständische Betriebe zur Angebotsabgabe zu ermuntern. Mit diesem Senatsbeschluss geht für mich ein wichtiges politisches Ziel in Erfüllung“. Das Modernisierungspaket umfasst den Ausbau der elektronischen Vergabe, eine deutliche Reduzierung und Vereinfachung von Formularen, die Einführung von Jahreszeitverträgen für Bauunterhaltungsmaßnahmen sowie ein verbessertes elektronisches Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis. Zudem werden die Wertgrenzen bei öffentlichen Ausschreibungen angehoben.

Konkret:
• Für die freihändige Vergabe von Bauleistungen (VOB) von bisher 10.000 € auf 20.000 € für Hochbauleistungen sowie 50.000 € für alle anderen Bauleistungen.

• Für die beschränkte Ausschreibung für Hochbauleistungen auf 200.000 € und für alle anderen Bauleistungen auf 500.000 €. Als bisherige Wertgrenzen bei der beschränkten Ausschreibung galten: 150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau, 50.000 € für Ausbaugewerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik) sowie Landschaftsbau- und Straßenausstattung und 100.000 € für alle übrigen Gewerke.

• Die Wertgrenze für die freihändige Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (VOL) wird von 7.500 € auf 10.000 € und die Wertgrenze für die beschränkte Ausschreibung von 25.000 € auf 100.000 € angehoben.

Außerdem wird die Clearingstelle www.berlin-innovation.de den rund 2.000 Vergabestellen als Leitfaden für Innovationsprodukte und neue Technologien „Made in Berlin“ dienen. Zukünftig sollen nicht nur die billigsten, sondern auch die wirtschaftlich nachhaltigsten Produkte berücksichtigt werden und somit neue Technologien stärker in die öffentliche Vergabe eingebunden werden.

  Quelle: www.berlin.de


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