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Beschäftigte müssen ihre Haut schützen

05.04.2016

Reinigungsgewerbe

Reinigungskräfte arbeiten mit vielen Stoffen, vor denen sie sich schützen müssen. Ein Schwerpunkt bei den Erkrankungen von Gebäudereinigern sind Hautkrankheiten. Diese standen mit 97 % im Jahr 2015 an der Spitze der beruflich verursachten Erkrankungen. Darauf hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) am 31. März 2016 in Berlin hingewiesen. Allein im Jahr 2014 zahlte die BG BAU 16,6 Millionen Euro etwa für Heilbehandlungen, Rehabilitationen, Renten und präventive Maßnahmen für betroffene Beschäftigte.

Viele Reinigungsmittel enthalten hautgefährdende Stoffe wie Tenside, Säuren, Laugen oder organische Lösungsmittel. Sie können die Haut reizen oder verätzen. Aber auch der Kontakt mit verdünnten Reinigern und sogar der ständige Umgang mit Wasser können die Haut schädigen. In den meisten Fällen sind die Hände betroffen, wenn sie bei Feucht- und Reinigungsarbeiten nicht geschützt sind. Dabei betrafen rund 78 % aller Erkrankungsfälle im Jahr 2014 Frauen.

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Bei Nass- und Feuchtarbeiten schützen flüssigkeitsdichte Handschuhe. 

Foto: BG BAU

Die Haut mit ihrer Hornschicht kann zwar gewisse schädliche Einflüsse abwehren, aber durch Reinigungslösungen oder ständiges Einwirken von Wasser nutzt sich die Schutzschicht ab. Folge: Fremdstoffe können leichter eindringen, Allergien oder Ekzeme können entstehen. Zu den häufigsten Diagnosen bei Hauterkrankungen im Reinigungsgewerbe gehört die Kontaktdermatitis, eine entzündliche Reaktion der Haut auf die Fremdstoffe. Allergische und toxische Ursachen sind etwa gleich häufig, oft gibt es auch Mischformen zwischen beidem oder mit anlagebedingten Hauterkrankungen, etwa Neurodermitis.

Erste Anzeichen einer Hauterkrankung sind rote, raue, trockene oder schuppige Stellen, und Juckreiz. Auch Risse, Schwellungen, Knötchen und Bläschen, die später aufplatzen und nässen, können auftreten. Laut BG BAU sind die Arbeitgeber in der Pflicht, nach Möglichkeit ungefährlichere Reinigungsmittel auszuwählen. Auch müssen Gebäudereiniger die Gefahren beim Umgang mit ihren Arbeitsstoffen kennen, um die richtigen Schutzmaßnahmen beim Einsatz jeweiliger Reinigungsmittel zu treffen. Deshalb sind die Arbeitgeber zudem verpflichtet, über Produkte und Risiken zu informieren und dazu Betriebsanweisungen zu erstellen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen.

Weil die Gefährdungen der Hände für Gebäudereiniger meist nicht ganz zu vermeiden sind, müssen häufig Schutzhandschuhe getragen werden. Diese muss der Arbeitgeber zum jeweiligen Einsatzzweck passend zur Verfügung stellen. Allerdings gibt es keinen idealen Handschuh, der gegen alle gebräuchlichen Reinigungsmittel schützt. Die Handschuhdatenbank der BG BAU unter www.wingis-online.de gibt Auskunft, welche Fabrikate jeweils geeignet sind und wie lang die empfohlene Tragdauer ist. Zudem müssen die Unternehmen Hautschutzpläne an geeigneten Stellen aushängen, beispielsweise an Handwaschplätzen, die über betriebliche Maßnahmen, wie geeignete Hautschutzmittel und Hautpflegemittel informieren.

  Quelle: www.bgbau.de


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