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Betriebe erhalten Förderung für neue E-Ladestation

13.12.2021

Betriebe haben die Möglichkeit eine Förderung für das Installieren einer E-Ladesäule in die E-Autos ihrer Beschäftigten zu erhalten.

Betriebe und Selbstständige können ab sofort die Subventionierung für Ladestationen beantragen, so die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese Förderung durch das KfW und das Bundesverkehrsministerium, steht im Sinne des Ausbaus der Elektromobilität.

Weitere Information zur Förderung gibt die Bank auf ihrer Website an: Demnach erhalten Unternehmen bis zu 900 Euro pro Ladestation. Die KfW definiert eine Ladestation als ein Gerät, mit dem ein Elektrofahrzeug geladen werden kann – jedoch nicht mehrere gleichzeitig. Die Förderhöchstsumme beträgt 45.000 € pro Standort und die Unternehmen erhalten die Förderung direkt auf ihr Konto. Finanziert wird der Kauf und die Installation von Ladestationen mit einer Ladeleistung von bis zu 22 kW.

An den Stationen können sowohl Dienstwagen als auch Mitarbeiterwagen aufgeladen werden. Die Öffentlichkeit darf jedoch nicht darauf zugreifen können. Die Gesamtkosten einer Ladestation müssen mindestens 1.285,71 € betragen, damit Unternehmen die Förderung erhalten. Handwerker müssen einen Förderantrag stellen, bevor sie die Ladestation für ihren Betrieb kaufen und einbauen, um einen Zuschuss zu erhalten. Die Förderung darf darüber hinaus nicht mit anderen öffentlichen Förderquellen wie Darlehen, wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen kombiniert werden.


  Quelle: www.kfw.de


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