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Betriebliche Kfz von Rundfunkbeitrag befreien

08.12.2015

Handwerk bleibt dabei:

An die Befreiung der betrieblichen Kfz von der Beitragspflicht trauten sich die Länder wieder nicht heran“, bedauert Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. Immerhin: Wenn die Ministerpräsidentenkonferenz einen weiteren Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet, wird zumindest die Benachteiligung von Betrieben mit hohem Teilzeitanteil abgemildert.

Vor fünf Jahren begann die Diskussion um den neuen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag. Seit damals kämpft das Handwerk um die Herausnahme des Beitrags für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Reichhold: „In einem System, das an Wohnungen und Betriebsstätten anknüpft, ist diese Regel systemfremd.“ Erneut hätten die Regierungschefs der Länder dieses Thema gar nicht erst auf die Agenda gesetzt. Eine Herausnahme der Fahrzeuge spüle 300 Millionen Euro pro Jahr weniger in die Kassen der Rundfunkanstalten, die man durch höhere Beiträge bei den Betriebsstätten oder bei privaten Nutzern kompensieren müsste, argumentieren die Gegner. Reichhold hält das für wenig stichhaltig: „Selbst wenn dieser Betrag stimmt, würde er bei Streichung angesichts der Mehreinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro für die Periode von 2013 bis 2016 kein Loch ins Budget reißen.“ Das Handwerk habe auch verschiedene Kompromissvorschläge zur Freistellung weiterer Fahrzeuge gemacht. „Darüber hätte man reden müssen“, monierte Reichhold.

Aber zumindest eine Forderung des Handwerks wurde nun endlich erfüllt: Betriebe mit hohem Anteil an Teilzeitmitarbeitern, wie zum Beispiel in Bäckereien, können ihre Beschäftigtenanzahl künftig wahlweise anstatt in Kopfzahlen in Vollzeitäquivalenten angeben. Damit werden sie etwas weniger stark belastet. Doch noch müssen sie Geduld aufbringen, bis die neue Regelung greift. Die Änderung muss von den einzelnen Länderparlamenten ratifiziert werden und soll erst zum Jahresbeginn 2017 in Kraft treten. 

  Quelle: www.handwerk-bw.de


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