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Bremische Verordnung zur Organisation von Bauvergaben

28.05.2015

Die „Bremische Verordnung über die Organisation von Bauvergaben durch die zentrale Service- und Koordinierungsstelle – BremBauvergabeV“ vom 21.04.2015 trat am 25.04.2015 in Kraft (vgl. Brem.GBl. S. 201 ff.)

Sie schafft die Voraussetzungen für die Einrichtung der zentralen Service- und Koordinierungsstelle für Bauvergaben beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. Diese soll das Vergabewesen im Baubereich überschaubar und das Bauvergabeverfahren so gestalten, dass mittlere Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen können und das Vorgehen der öffentlichen Auftraggeber so weit wie möglich vereinheitlichen (vgl. § 3 Abs. 2 BremBauvergabeV).

Aufgaben der Service- und Koordinierungsstelle für Bauvergaben
Zu diesem Zweck ist die zentrale Service- und Koordinierungsstelle befugt, einheitliche Vertragsbedingungen, Verfahrens- und Formvorschriften zu erlassen, die grundsätzlich für alle öffentlichen Auftraggeber verbindlich sind und im Internet zugänglich gemacht werden (vgl. § 3 Abs. 3 BremBauvergabeV). Um dies zu ermöglichen, sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, der zentralen Service- und Koordinierungsstelle über die von ihnen praktizierte Vorgehensweise bei der Vergabe von Bauaufträgen umfassend Auskunft zu erteilen und ihr die verwendeten Vergabestandards, wie beispielsweise Muster, Formulare, Entscheidungshilfen, Leitfäden oder sonstige vorformulierte Dokumente zur Verfügung zu stellen (vgl. § 4 Abs. 1 BremBauvergabeV).

Beratung und Empfehlungen
Zudem berät die zentrale Service- und Koordinierungsstelle Wirtschaftsteilnehmer,
ihre Interessenvertretungen,
Kammern und Verbände.

Zu konkreten Verfahren werden auch Empfehlungen ausgesprochen. Die zentrale Service- und Koordinierungsstelle ist gemäß § 5 BremBauvergabeV verpflichtet, dem Senat jeweils zum 30. April jedes zweiten Jahres, erstmals am 30. April 2016, einen Bericht über ihre Tätigkeit vorzulegen, der vom Senat veröffentlicht wird.

  Quelle: Handelskammer Hamburg


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