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Bürokratiearme Streitbeilegung

11.12.2015

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Richtlinie für eine Alternative Streitbeilegung (ADR) erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

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Holger Schwannecke,
Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. 

Foto: ZDH / Stegner

„Mit der Umsetzung der europäischen ADR-Richtlinie schafft der Bundestag effiziente Strukturen zur Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung in Deutschland. Wie vom Handwerk vorgeschlagen, wird das online-orientierte ADR-Verfahren künftig beim Bundesamt der Justiz als bundesweiter Stelle durchgeführt. Das ist bürokratiearm, kostensparend und vermeidet den Aufbau von Parallelstrukturen. Mehr Mut hätte der Gesetzgeber bei der Verfahrensgestaltung beweisen sollen. Nur durch eine faire Gleichbehandlung der Parteien bei den Verfahrenskosten und hinsichtlich der Verbindlichkeit des Schiedsspruches bringt die alternative Streitschlichtung Vorteile gegenüber Gerichtsprozessen. Handwerker werden nun weiterhin prüfen müssen, ob sie ADR-Verfahren alternativ zum klassischen Prozess wählen.“

  Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.


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