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Bund sollte keine krebserregenden Stoffe mehr in seine Straßen einbauen

26.05.2014

Bundesrechnungshof:

In der Drucksache 18/1220 vom 29. April 2014 stellt der Bundesrechnungshof in seinen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes – Weitere Prüfungsergebnisse – unter Punkt 5 fest: „Bund sollte keine krebserregenden Stoffe mehr in seine Straßen einbauen“.

Der Bundesrechnungshof bezieht sich hierbei auf die krebserregenden teer- /pechhaltigen Bindemittel. Die zurzeit übliche Praxis der Wiederverwertung bei Straßenerneuerungen führe dazu, dass die „als gefährlicher Abfall eingestuften Substanzen im Wirtschaftskreislauf erhalten bleiben“. Durch diese Wiederverwertung vermehre sich die kontaminierte Menge durch Vermischung mit unbelasteten Schichten um über 30%.

Zusätzlich würde diese Vorgehensweise zu künftigen finanziellen Belastungen des Bundes führen, weil der Bund für die spätere Wiederaufbereitung oder Entsorgung zuständig sei.

Der Bundesgerichtshof hält es für ökologisch und wirtschaftlich sinnvoller, die krebserregenden Substanzen rückstandsfrei zu verbrennen, also ein thermisches Verfahren für die Aufbereitung von teerhaltigem Straßenaufbruch zu nutzen.

  Quelle: www.remex.de


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