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Bundesbehörden sagen illegalem Holzhandel den Kampf an

19.03.2013

Bonn (dapd). Ab sofort gehen zwei Bundesbehörden gegen illegalen Holzhandel vor: das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die neue Holzhandelsverordnung der EU macht die gemeinsamen Kontrollen möglich. BfN-Präsidentin Beate Jessel sagte in Berlin, Holz von geschützten Arten dürfe nur noch dann in die EU eingeführt werden, wenn nachgewiesen werden könne, dass seine Herkunft legal und die Entnahme aus der Natur nachhaltig seien.

Bei der gerade beendeten Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) wurden weitere 267 Holzarten unter Schutz gestellt. Sie kommen zu den bereits gelisteten 210 Holzarten dazu und erhöhen deren Zahl auf 477 Arten. Jessel riet den Verbrauchern, darauf zu bestehen, dass ihnen der Verkäufer den legalen Import des Holzes von CITES-Arten anhand von Dokumenten belegen kann.

Der BLE-Präsident Hanns-Christoph Eiden rechnet damit, dass mit der neuen Verordnung die Einfuhr von illegal geschlagenem Holz in die EU erfolgreich bekämpft werden kann. Denn das unrechtmäßige Fällen von Bäumen habe „enorme wirtschaftliche, ökologische und soziale Folgen für die globalen Waldbestände“, erklärte Eiden.

Ab sofort müssten Händler sich Informationen insbesondere zum Ursprungsland, zur Holzart, zum Lieferanten und der Einschlagskonzession verschaffen. Anhand dieser Informationen müssten sie dann das Risiko einschätzen, ob das Holz doch möglicherweise illegal beschafft wurde, sagte Eiden. Lediglich bei einem „vernachlässigbaren Risiko“ dürfe die Ware eingeführt werden.

  Quelle: dapd


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