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Bundesgerichtshof bestätigt Kartellstrafe gegen HeidelbergCement

10.04.2013

Heidelberg (dapd-bwb). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Kartellbuße gegen den Baustoffhersteller HeidelbergCement im Wesentlichen bestätigt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte 2009 eine Strafe in Höhe von 170 Millionen Euro gegen den DAX-Konzern wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht verhängt. Der BGH habe die Summe jetzt wegen überlanger Verfahrensdauer um 8,5 Millionen Euro reduziert, erklärte HeidelbergCement.

Der Konzern und andere Zementhersteller hatten im Zeitraum von 1990 bis 2002 illegale Absprachen getroffen und waren vom Bundeskartellamt mit hohen Bußgeldern belegt worden - alleine HeidelbergCement mit 250 Millionen Euro. Das OLG Düsseldorf reduzierte die Summe. Mit dem BGH-Urteil wird nun ein Schlussstrich unter das Verfahren gezogen.

HeidelbergCement hatte entsprechende Rückstellungen gebildet. Das Ergebnis im zweiten Quartal werde dennoch voraussichtlich um 30 Millionen Euro belastet, erklärte der Konzern. Er hatte 2012 einen Umsatz in Höhe von 14 Milliarden Euro erzielt bei einem operativen Ergebnis vor Abschreibungen von 2,48 Milliarden Euro. An dem Ziel, beide Werte auch 2013 zu steigern, ändere die Strafzahlung nichts, betonte der Konzern.

  Quelle: dapd-bwb


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