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Bundeskabinett beschließt Eckpunkte für umfassende Reform des Vergaberechts

12.01.2015

Öffentliche Aufträge

Die Bundesregierung reformiert umfassend den Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe. Das Vergaberecht soll einfacher, schneller und effizienter werden. Das Kabinett hat die Eckpunkte für die Reform am 7. Januar 2015 beschlossen.

Anlass für die Reform sind drei neue EU-Vergaberichtlinien, die die Bundesregierung bis April 2016 in deutsches Recht umsetzen muss. Sie sollen das Regelwerk für Vergaben den aktuellen Bedürfnissen des fortschreitenden Binnenmarktes anpassen und innerhalb der Europäischen Union stärker vereinheitlichen.

Moderne Vergabe gemäß europäischer Anforderungen
Die Bundesregierung will diese Umsetzung nutzen, um ein anwenderfreundlicheres und modernes Vergaberecht zu schaffen. Sie will damit rechtssichere Vergaben im Wettbewerb und die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel ermöglichen. Auf Grundlage der am 7. Januar 2015 beschlossenen Eckpunkte wird die Bundesregierung jetzt die entsprechenden Gesetz- und Verordnungsentwürfe für die fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinien erarbeiten.

Einfachere Strukturen
Bislang sind vergleichbare Sachverhalte in vielen Fällen mehrfach und ohne ersichtlichen Grund unterschiedlich geregelt. Die Bundesregierung führt deshalb die unterschiedlichen Regelwerke zusammen und vereinheitlicht sie, insbesondere für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen. Die Struktur trägt aber weiterhin den Besonderheiten bestimmter Leistungen Rechnung. Das gilt insbesondere für Bauleistungen.

Schnelleres Verfahren
So sollen Verhandlungen mit Bietern künftig leichter möglich sein als bisher. Für effizientere Vergabeverfahren wird zudem ein weitgehend digitalisierter Beschaffungsprozess (elektronische Beschaffung) sorgen. Der bürokratische Aufwand für Auftraggeber und Auftragnehmer soll möglichst gering sein.

Soziale und ökologische Aspekte
Die öffentliche Hand soll stärker als bisher soziale, ökologische und innovative Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz berücksichtigen dürfen. Zudem will die Bundesregierung sicherstellen, dass Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Dazu zählen insbesondere ein bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn und für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge. Wer sich wegen Wirtschaftsdelikten strafbar gemacht hat, soll nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren. Die Bundesregierung prüft die Einsetzung eines zentralen bundesweiten Korruptionsregisters.

Daseinsvorsorge durch Kommunen weiter möglich
Zentrale Leistungen der Daseinsvorsorge sollen auch weiterhin sowohl in öffentlicher als auch in privater Verantwortung verbraucherfreundlich und kostengünstig erbracht werden können. Denn das Vergaberecht kommt weiterhin erst zum Zuge, wenn öffentliche Auftraggeber Leistungen von Unternehmen am Markt nachfragen. Entscheidet sich eine Kommune, eine Leistung selbst zu erbringen, findet das Vergaberecht keine Anwendung. Die neuen EU-Richtlinien definieren hierfür erstmals die genauen Voraussetzungen. Dadurch erhalten Kommunen ein hohes Maß an Rechtssicherheit, staatliche Aufgaben in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen oder durch eigene Unternehmen erfüllen zu können. Die Vorschriften zum Vergabeverfahren stellen Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung sicher. Das Vergaberecht regelt zum Beispiel, wie öffentliche Auftraggeber beim Einkauf von Waren, Bau- und Dienstleistungen vorgehen müssen.

  Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung


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