zurück

Bundesrat stimmt zu!

09.07.2012

Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit

Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Nachdem der Entwurf der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicher­heit (VSVgV) am 23.05.2012 erfolgreich das Bundeskabinett passiert hatte, stimmte der Bundesrat am 06.07.2012 in seiner 899. Sitzung dem Verord­nungsentwurf (Bundesratsdrucksache 321/12) ohne Änderungen zu. Zum Inkrafttreten muss die neue Vergabeverordnung noch verkündet werden.

Ziel der VSVgV ist es, die Verfahrensvorschriften der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer-und Dienstleistungsauf­träge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie 2009/81/EG ersetzt für verteidigungs-und si­cherheitsrelevante Aufträge die Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) sowie die Sektorenrichtlinie (2004/17/EG) und unterstellt diese Aufträge einem modifizierten Vergabeverfahren.

Bei der Umsetzung der Verfahrensvorschriften orientiert sich die VSVgV an der Umsetzung der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG im 2. Abschnitt der VOL/A. Den Anforderungen an verteidigungs-und sicher­heitsrelevante Aufträge wird insbesondere dadurch Rechnung getragen, dass das offene Verfahren keine Anwendung findet. Zudem können zur Gewährleistung der Informations-und Versorgungssicherheit an die Be­werber und Bieter besondere Anforderungen gestellt werden. Darüber hinaus sieht die VSVgV verschiedene Optionen für Auftraggeber vor, An­forderungen an die wettbewerbliche Vergabe von Unteraufträgen durch den Auftragnehmer zu stellen. Hierdurch wird der Wettbewerb in der Zu­lieferkette des Systemanbieters für Ausrüstungen in den Bereichen Vertei­digung und Sicherheit zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen ver­stärkt.

Die VSVgV gilt uneingeschränkt für die Vergabe von Liefer-und Dienst­leistungsaufträgen. Dagegen gelten für die Vergabe von Bauaufträgen ausschließlich die Allgemeinen Bestimmungen des Teils 1 sowie die Teile 3, 4 und 5 der VSVgV.

Des Weiteren stimmte der Bundesrat heute auch der sechsten Verord­nung zur Änderung der Vergabeverordnung (VgV), welche bereits am 23.05.2012 durch das Bundeskabinett beschlossen wurde, ebenfalls ohne Änderungen zu. Zum Inkrafttreten muss die Änderungsverordnung (Bundesratsdrucksache 320/12) noch verkündet werden.

Die Änderung der VgV war notwendig, um den überarbeiteten 2. Ab­schnitt der VOB/A in Kraft zu setzen. Für die erfolgreiche Umsetzung musste die statische Verweisung in § 6 Absatz 1 der Vergabeverordnung (VgV) dahingehend geändert werden, dass die aktuelle Fundstelle im Bundesanzeiger aufgeführt wird. Dadurch erhält Absatz 2 der VOB/A mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung die für die Umsetzung von EU-Recht erforderliche Außenrechtswirkung.

  Quelle: www.forum-vergabe.de


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare