Der Bundesrat fordert Anpassungen am Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz, um die duale Ausbildung zu schützen und ihre Qualität zu sichern.
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Kernforderungen des Bundesrates
Der Bundesrat hat nach Überprüfung des Entwurfs für das neue Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz Änderungen vorgeschlagen. Dieses Gesetz soll Personen ohne formale Berufsausbildung die Anerkennung ihrer praktischen Erfahrungen ermöglichen. Trotz grundsätzlicher Unterstützung des Vorhabens macht der Bundesrat auf die Notwendigkeit aufmerksam, die duale Ausbildung als primären Weg zur Fachkräftegewinnung zu stärken und fordert dazu spezifische Anpassungen im Gesetzesentwurf.
Vorschläge zur Alters- und Erfahrungsgrenze
Der Bundesrat schlägt vor, ein Mindestalter von 25 Jahren für die Teilnahme am Validierungsverfahren einzuführen. Dies soll verhindern, dass die duale Ausbildung an Attraktivität verliert und die Schulbesuchspflicht untergräbt. Außerdem empfiehlt er, dass die Berufserfahrung der Kandidaten mindestens zweieinhalbmal so lang sein sollte wie die reguläre Ausbildungszeit, um die Qualität der Berufsqualifikation zu gewährleisten und die dualen Bildungswege zu stärken.
Zustimmung aus dem Handwerk
Die Handwerksbranche unterstützt die Forderungen des Bundesrates nachdrücklich und hebt die Bedeutung der dualen Ausbildung als wesentlichen Pfeiler für beruflichen Erfolg hervor. Die Branche appelliert an die Bundesregierung, den Gesetzesentwurf entsprechend anzupassen und ein deutliches Zeichen für die Bedeutung der dualen Ausbildung zu setzen.
Anhaltende Bedenken und aktive Lobbyarbeit
Trotz der positiven Resonanz auf die Vorschläge des Bundesrates gibt es im Handwerk weiterhin Vorbehalte gegenüber dem Gesetzesentwurf, besonders hinsichtlich der Definition und Rolle der Prüfer sowie der Einbindung externer Experten in den Validierungsprozess. Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks kündigt an, seine Bedenken direkt an die Bundestagsmitglieder heranzutragen, um die Interessen des Handwerks effektiv zu vertreten. |