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Bundestag beschließt Ausweitung der Lkw-Maut

01.11.2023

Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz zur Ausweitung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen und Autobahnen, einschließlich eines CO2-Aufschlags.

 

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Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP), das die Einführung eines zusätzlichen CO2-Aufschlags bei der Nutzungsgebühr für die Lkw-Maut zum 1. Dezember vorsieht.

Mautpflicht für kleinere Transporter ab Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 soll die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen gelten, wobei Handwerksbetriebe von dieser Regelung ausgenommen sind. Bisher galt die Mautpflicht erst ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen.

Erwartete Mehreinnahmen und Mittelverwendung

In den Jahren von 2024 bis 2027 werden durch diese Maßnahmen Mehreinnahmen in Höhe von 30,5 Milliarden Euro erwartet. Die Verwendung der Maut-Einnahmen wird ebenfalls neu geregelt, wobei die Hälfte der Einnahmen zweckgebunden für Verbesserungen der Bundesfernstraßen verwendet werden soll, während der Rest hauptsächlich in Maßnahmen für Bundesbahnschienenwege fließt.

Die Geschichte der Lkw-Maut

Die Lkw-Maut wird seit 2005 auf Autobahnen erhoben und wurde allmählich auf alle Bundesstraßen ausgedehnt. Die voraussichtlichen Einnahmen für den Bund aus der Lkw-Maut werden in diesem Jahr auf knapp acht Milliarden Euro geschätzt.

Fortsetzung der Pkw-Mautabwicklung

Das Gesetz setzt auch die Abwicklung der gescheiterten Pkw-Maut fort, indem das nie angewendete Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut von 2015 aufgehoben wird. Die Fortgeltung dieses Gesetzes würde dem Prinzip widersprechen, dass nur Rechtsnormen in Kraft sind, die tatsächlich angewendet werden. Die Pkw-Maut, ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen Bundesregierung, wurde 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig eingestuft und gestoppt.

  Quelle: https://allgemeinebauzeitung.de/abz/bundestag-beschliesst-ausweitung-der-lkw-maut-52753


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