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Bundestag stimmt für die Abschaffung der EEG-Umlage

06.05.2022

Der Bundestag hat am 28. April der vorzeitigen Abschaffung der EEG-Umlage über die Stromrechnung ab Juli 2022 zugestimmt. Bisher beträgt die Umlage über die Stromrechnung 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage zur Förderung von Ökostrom soll ab dem 1. Juli 2022 aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden und nicht mehr wie bislang von Verbrauchern und Unternehmen.

Die Spitzen der Ampel-Koalition hatten sich wegen der hohen Energiepreise am 23. Februar darauf geeinigt, die Abschaffung der EEG-Umlage vorzuziehen. Die Bundesregierung hat dann am 8. März einen entsprechenden Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beschlossen, der die Abschaffung der EEG-Umlage regelt. Mit der Zustimmung durch den Bundestag kann das Gesetz in Kraft treten. Der ursprüngliche Plan sah eine Streichung zum 1. Januar 2023 vor. Geregelt ist die EEG-Umlage im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Ob die Streichung der Ökostromabgabe letztlich beim Verbraucher ankommt, ist umstritten.

Die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien sollen künftig aus diesem Sondervermögen des Bundes finanziert und die Förderung über den Strompreis somit beendet werden. Durch die Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli 2022 werde der Energie- und Klimafonds künftig mit rund 6,6 Milliarden Euro belastet.

Entlastung der Letztverbraucher

„Die gewonnene Kaufkraft dürfte jedoch zu Umsatzsteuermehreinnahmen in anderen Bereichen in ähnlicher Höhe führen, so dass die Haushalte der Länder und Kommunen im Ergebnis nicht belastet werden“, schreiben die drei Fraktionen.

Unter normalen Umständen würde die Absenkung der EEG-Umlage den Strompreis senken, wenn die Preissenkungen an die Verbraucher weitergegeben werden, sagte die Energieexpertin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Ein vierköpfiger Haushalt könnte so bis zu 300 Euro im Jahr einsparen. „Allerdings haben sich die Strompreise an der Börse durch steigende Kohle-, Gas- und CO2-Preise erhöht, fossile Energien machen den Strom teuer."

Stromunternehmen würden diese Preissteigerung überproportional weitergeben, so dass die Absenkung der EEG-Umlage lediglich zu einer weniger starken Strompreissteigerung führen werde, so Kemfert. Nur ein schnellerer Ausbau der erneuerbaren Energien wirke strompreissenkend.

CDU und CSU kritisierten die Maßnahmen schon im Vorfeld als ungenügend. Der Staat kassiert über Steuern und Zertifikate immer noch mehr an den sprunghaft gestiegenen Energiepreisen „als die Ampel jetzt zur Entlastung zurückgeben will", sagte Andreas Jung (CDU), Energieexperte der Unionsfraktion im Bundestag. Um Verbraucher wirklich wirksam zu entlasten, müssten weitere Abgaben reduziert werden: „Stromsteuer, Netzentgelte und die Mehrwertsteuer auf Strom, Gas und Fernwärme", so Jung.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), in dem auch kommunale Energieversorger Mitglied sind, reagierte überwiegend positiv. Die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage sei vollkommen richtig, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Er versicherte, dass die Stadtwerke den Wegfall der EEG-Umlage weitergeben und bei neuen Preiskalkulationen vollumfänglich umsetzen würden.

  Quelle: www.bundestag.de


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