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Bundestag verabschiedet neues Baurecht: § 215a BauGB ersetzt umstrittenen § 13b

28.11.2023

Der Bundestag führt § 215a BauGB ein, um Rechtsunsicherheiten aufgrund der Aufhebung des § 13b BauGB zu beseitigen und Umweltprüfungen zu regulieren.

 

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Reform des Baurechts im Bundestag

Im Rahmen der Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes hat der Deutsche Bundestag Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) vorgenommen. Eine bedeutende Neuerung ist die Einführung des § 215a BauGB, um Rechtssicherheit nach der Aufhebung des § 13b BauGB zu gewährleisten.

Hintergrund: Problematik des § 13b BauGB

Der § 13b BauGB, welcher seit 2017 vereinfachte Bebauungsplanverfahren im Außenbereich ermöglichte, wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Dieser Paragraph erlaubte Bebauungspläne ohne formelle Umweltprüfung, was jedoch gegen Europarecht verstieß und Unsicherheiten in den Gemeinden auslöste.

§ 215a BauGB: Neue Regelungen für Umweltprüfungen

Der neu eingeführte § 215a BauGB schafft nun Klarheit: Gemeinden müssen eine umweltrechtliche Vorprüfung durchführen. Nur bei Anzeichen für erhebliche Umweltauswirkungen ist eine vollständige Umweltprüfung nötig. Dieser Schritt soll den Aufwand für Gemeinden im Einklang mit dem Europarecht minimieren.

Ersetzung und Klarstellung

Der § 215a BauGB ersetzt den aufgehobenen § 13b BauGB. Diese Änderung folgt der Vereinbarung der Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode, den befristeten § 13b nicht zu verlängern.

Inkrafttreten und Anwendung der Neuregelung

Die Gesetzesänderung tritt offiziell am 1. Januar 2024 in Kraft, nachdem sie am 15. Dezember 2023 den Bundesrat erreicht. Gemeinden werden jedoch ermutigt, sich bereits im Vorfeld an den neuen Regelungen zu orientieren.

  Quelle: https://www.architekturblatt.de/baugesetzbuch-bundestag-schafft-rechtsklarheit-fuer-bebauungsplaene-im-aussenbereich/


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