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Bundesumweltministerium fördert mobiles Bauschutt-Recycling

28.11.2014

In einem Pilotprojekt errichtet die Firma Peter Mittelsdorf Recycling aus Breitungen (Thüringen) eine mobile Anlage, um Bauschutt zu hochwertigen Gesteinskörnungen aufzubereiten. Dadurch werden Transportwege zwischen der Abbruchstelle und der Aufbereitungsanlage vermieden, Rohstoffe gespart und der Flächenabbau reduziert. Das neuartige Verfahren wird aus dem Umweltinnovationsprogramm mit rund 400.000 Euro gefördert.

Ziel des Projekts ist es, mit einer innovativen mobilen Anlage natürliche Gesteinskörnungen, wie Sand, Kies und Split, durch hochwertige Recycling-Gesteinskörnungen aus Betonabbruchmaterial zu ersetzen. Dazu wird Bauschutt in einem Prallbrecher zerkleinert und Störstoffe wie Eisenmetalle sowie Feinkorn ausgesondert. In einem Windsichter werden leichte Materialien, wie Kunststoffe, Holz und Papier, mittels Druckluft abgetrennt. Das so gewonnene Material wird in einem Kegelbrecher erneut zerkleinert und über Siebeinheiten in übliche Korngrößen klassiert. Noch anhaftende Störstoffe werden anschließend in einer speziellen Trommelwäsche entfernt. Außerdem ist vorgesehen, das Brauchwasser aufzubereiten und es anschließend in den Produktionsprozess zurückzuführen.

Mit dem Vorhaben können nicht nur der Rohstoff- und damit der Flächenabbau reduziert, sondern im Vergleich zu stationären Anlagen auch Transportwege eingespart und damit jährlich circa 340 Tonnen CO2-Äquivalente vermieden werden. Im Vergleich zur Primärbetonherstellung reduziert sich der Bedarf an Rohstoffen sowie Wasser um jeweils 75.000 Tonnen pro Jahr.

Die Anlagenkombination ist auf alle Abbruch- und Aufbereitungsunternehmen übertragbar, die aus Bauschutt qualitativ hochwertige Gesteinskörnung für den Betoneinsatz herstellen möchten. Besonders für Unternehmen in Regionen ohne stationäre Aufbereitungsanlagen besteht bei erfolgreichem Projektabschluss ein Multiplikatoreffekt. Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige, großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.

  Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit


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